: Die Beurteilung gemischter Know-How- und Patentlizenzverträge nach EG-Kartellrecht

Die Beurteilung gemischter Know-How- und Patentlizenzverträge nach EG-Kartellrecht

Buch beschaffen

Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 3

Hamburg , 270 Seiten

ISBN 978-3-86064-266-5 (Print)

Zum Inhalt

Verträge über die Überlassung technischen Wissens enthalten meist umfangreiche Beschränkungen, die die exklusive Nutzung einer Technologie durch den Technologienehmer und die Kontrolle über eine Erfindung durch den Technologiegeber garantieren sollen. Viele dieser Beschränkungen bedürfen einer kartellrechtlichen Überprüfung. Innerhalb der europäischen Rechtsordnung ist ein Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen des EGV, insbesondere gegen das Kartellverbot des Art 85 Abs. 1 EGV, möglich. Aus wirtschaftlichen und letztendlich auch politischen Gründen erscheint es jedoch in vielen Fällen wünschenswert, Ausnahmen vom Kartellverbot zu gewähren. Deshalb hat die europäische Kommission die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Grenzen solcher Vereinbarungen sowie Ausnahmen vom Wettbewerbsverbot, sogenannte Freistellungen, in der Gruppenfreistellungsverordnung für Patentlizenzverträge (PLGFVO) und der Gruppenfreistellungsverordnung für Know-How-Verwertungsvereinbarungen (KHGFVO) niedergelegt.

Seit geraumer Zeit bestehen Pläne seitens der Europäischen Kommission, die beiden Verordnungen zu einer einheitlichen Gruppenfreistellungsverordnung für den Technologietransfer zusammenzufassen. Daher hat die Kommission Mitte 1994 einen Entwurf für die Freistellung von Technologietransfervereinbarungen veröffentlicht. Dabei handelt es sich nicht um eine bloße Zusammenfassung der beiden zuvor genannten Verordnungen. Seine Systematik weicht von derjenigen der beiden aktuellen Verordnungen erheblich ab, was von der vertragsgestaltenden Praxis in ungewöhnlich scharfer Form kritisiert wurde. 1996 wurde die Verordnung der Kommission zur Anwendung von Art. 85 Abs. 3 EGV auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen (TTGFVO) erlassen. Auf den ersten Blick scheint die Kommission der Kritik an der Systematik des Entwurfs Rechnung getragen zu haben.

Der Verfasser stellt in dieser Arbeit dar, in welcher Form die neue Konzeption des Entwurfs der TTGFVO in die endgültige Fassung übernommen wurde. Außerdem werden die sonstigen Veränderungen der TTGFVO deutlich gemacht, die sich im Vergleich zur alten Rechtslage ergeben. Beide Punkte sind für die vertragsgestaltende Praxis von Interesse.

Dazu wird der Stoff systematisch aufgearbeitet. Grundlage ist eine vergleichende Darstellung der beiden Gruppenfreistellungsverordnungen. Diese umfasst insbesondere eine Beschreibung des Standortes der Verordnungen innerhalb des Europäischen Wettbewerbsrechts, eine Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Verordnungen in mehrere Richtungen sowie eine Gegenüberstellung der bislang gültigen Regeln über die Verwendung bestimmter Vertragsklauseln bei der Überlassung technischen Wissens. Zu diesen Punkten wird an geeigneten Stellen der wirtschaftliche Hintergrund dargestellt, oder es erfolgt eine Überprüfung anhand der in der Praxis gewonnenen Erfahrungen. Zu jedem einzelnen Punkt wird in wenigen Worten berichtet, welche Änderungen die TTGFVO mit sich bringt. Auf den Entwurf wird an den Stellen Bezug genommen, die für das Verständnis und die Beurteilung der Systematik bedeutsam erscheinen.

Eine zusammenhängende Beschreibung der Veränderung in der Systematik unter dem Entwurf der TTGFVO folgt in im zweiten Teil der Arbeit. Sodann wird ausgeführt, welche Elemente davon in die TTGFVO eingearbeitet wurden. Abschließend wird erörtert, ob er zur wettbewerbsrechtlichen Bewertung von Technologielizenzen geeignet ist und ob er für eine gruppenweise Freistellung von Vereinbarungen praktikabel ist.

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