Doktorarbeit: Die Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils in Europa

Die Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils in Europa

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 301

Hamburg , 280 Seiten

ISBN 978-3-8300-7942-2 (Print) |ISBN 978-3-339-07942-8 (eBook)

Zum Inhalt

Das Recht des Angeklagten, persönlich zur Verhandlung zu erscheinen (Anwesenheitsrecht), gehört zu den elementaren Anforderungen an ein faires Verfahren nach Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK).

Die Studie von Sonja Bartels greift die Frage auf, ob das Anwesenheitsrecht im europäischen Auslieferungsrecht ausreichend geschützt ist. Im Schwerpunkt entwickelt die Autorin ein bislang nicht anerkanntes Auslieferungshindernis aus Art. 1 i. V. m. 6 EMRK, das den Verkehr konventionswidriger Abwesenheitsurteile in Europa verhindert.

Im Wege eines informativen Rechtsvergleichs wird zunächst aufgezeigt, dass Mitgliedstaaten bis heute Abwesenheitsurteile erlassen, die über das – dem europäischen Auslieferungsrecht zu Grunde liegenden – Prinzip der gegenseitigen Anerkennung Gefahr laufen, im Vollstreckungsstaat legalisiert zu werden. Die Frage, ob bzw. in welchen Fällen einzelstaatlich erlassene Abwesenheitsurteile den Mindestanforderungen an ein faires Verfahren widersprechen, ist Gegenstand eines Folgekapitels. Hierin stellt die Autorin eine detaillierte Analyse der EGMR-Rechtsprechung zum Anwesenheitsrecht aus Art. 6 EMRK bereit, nach deren Ergebnis zwischen zulässigen Abwesenheitsurteilen im weiten und unzulässigen Abwesenheitsurteilen im engen Sinne zu unterscheiden ist. Ob das europäische Auslieferungsrecht ausreichende Sicherungsmechanismen bereithält, um den Verkehr von unzulässigen Abwesenheitsurteilen im engen Sinne zu verhindern, wird im Weiteren untersucht. Hierbei stehen die Nichtauslieferungsgründe aus den Rahmenbeschlüssen über den Europäischen Haftbefehl (2002) und über Abwesenheitsentscheidungen (2009) im Fokus. Abschließend wird ein bislang nicht anerkanntes Nichtauslieferungshindernis aus Art. 1 i. V. m. Art. 6 EMRK entwickelt, welches weder im Widerspruch zum Postulat der gegenseitigen Anerkennung noch zur territorialen Beschränkung des Anwendungsbereichs aus Art. 1 EMRK steht. Die zu Grunde liegende Argumentation der Autorin stützt jüngst aufkommende Forderungen des Europäischen Parlaments nach einem expliziten Ablehnungsgrund im Rb-EuHb und anderen Rechtsinstrumenten zur gegenseitigen Anerkennung für den Fall einer Grundrechtsverletzung.

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