Coverabbildung: Dissertation, „Bildung in der Frauenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen“ von Susanna Suelmann

Susanna Suelmann Bildung in der Frauenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

Hamburg 2013, 318 Seiten

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[…] Die Studie ist empfehlenswert für alle an den UN-Konventionen Interessierten. Sie ist auch für Nicht-Juristinnen und -Juristen gut lesbar.

Newsletter der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Juli 2013

Zum Inhalt

Bildung ist ein äußerst wichtiges Gut, welches für alle Menschen auf der Welt zugänglich sein sollte. Die zentrale Bedeutung des Rechts auf Bildung wird insbesondere dadurch hervorgehoben, dass Bildung die Wahrnehmung anderer Menschenrechte erst ermöglicht.

Dennoch werden gewisse Gruppen, die einen Großteil der Weltbevölkerung darstellen, in diesem Bereich oft benachteiligt: Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Zu ihrem Schutz haben die Vereinten Nationen Konventionen verabschiedet, die den Bedürfnissen dieser Personengruppen Rechnung tragen sollen. Sowohl in der Frauenrechtskonvention, als auch in der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention ist mindestens ein Artikel enthalten, der sich exklusiv mit dem Thema Bildung beschäftigt (Art. 10 CEDAW, Artt. 28, 29 CRC sowie Art. 24 CRPD).

Die Arbeit stellt den ersten jemals vorgenommen Vergleich dieser drei Menschenrechtsinstrumente im Bildungsbereich dar, in dem die Unterschiede sowie die Gemeinsamkeiten zwischen den Bildungsartikeln herausgestellt werden. Dabei untersucht die Verfasserin insbesondere die Frage, ob die Bildungsartikel den Charakter des jeweiligen Übereinkommens widerspiegeln und somit für die jeweiligen Konventionen typische Bestimmungen darstellen. Des Weiteren werden die Mechanismen analysiert und verglichen, die die jeweiligen Menschenrechtsinstrumente und ihre Zusatzprotokolle für die Durchsetzung der in den Übereinkommen genannten Rechte aufweisen. Ein wesentlicher Kontrollmechanismus ist das Einreichen von Staatenberichten durch die Vertragsparteien, die von einem jeweils eigens eingerichteten Ausschuss untersucht und mit sog. „Concluding Observations“ versehen werden.

Die Studie untersucht alle jemals von den Ausschüssen zur Frauen-, Kinder- und Behindertenrechtskonvention erlassenen „Concluding Observations“ im Bildungsbereich und vergleicht sie miteinander. Dabei werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten, aber auch Kompetenzüberschreitungen festgestellt. Ein kurzer Ausblick auf zukünftige Entwicklungen rundet das Buch ab.

Bibliografische Daten

Autorin Susanna Suelmann
Titel Bildung in der Frauenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
Seiten 318
Erscheinungsjahr 2013
Erscheinungsdatum 20.02.2013
Ort Hamburg
ISBN (Print) 978-3-8300-6989-8
eISBN (eBook) 978-3-339-06989-4
Schriftenreihe Studien zum Völker- und Europarecht
Band 109

Aufsatz im MenschenRechtsMagazin

Aufsatz zum Buch im MenschenRechtsMagazin MRM 19 (2014) der Universität Potsdam.

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