Dissertation: Die Begründung des Sklavenstatus bei den Postglossatoren

Die Begründung des Sklavenstatus bei den Postglossatoren

Die Frage nach der Rezeption römischen Sklavenrechts

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Rechtsgeschichtliche Studien, Band 48

Hamburg , 310 Seiten

ISBN 978-3-8300-5975-2 (Print) |ISBN 978-3-339-05975-8 (eBook)

Zum Inhalt

Sklaverei im europäischen Mittelalter – hat es sie tatsächlich gegeben? Und wenn es sie gab, war sie so ausgestaltet wie die Sklaverei, die wir aus der römischen Antike kennen? Diese Fragen hat sich die Wissenschaft in der Vergangenheit immer wieder gestellt und mittlerweile wird die Existenz der aus der römischen Antike bekannten Sklaverei im mittelalterlichen Europa überwiegend bejaht. Die bisherige Forschung erfolgte weitestgehend aus historisch-soziologischer Sicht. Die rechtliche Seite der mittelalterlichen Sklaverei wurde bisher nur unzureichend beleuchtet. Hier will dieses Buch Licht ins Dunkel bringen, soweit es um die rechtliche Begründung des Sklavenstatus bei den Postglossatoren und die Rezeption römischen Sklavenrechts geht.

Die Postglossatoren gehören einer Epoche mittelalterlicher Jurisprudenz an, die von der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts bis zum Ende des 15. Jahrhunderts reichte. Die Postglossatoren oder auch Kommentatoren – so benannt nach ihrer Haupttätigkeit, dem Verfassen von Kommentaren zum Corpus iuris civilis – arbeiteten praxisorientiert und kommentierten umfangreich sämtliche Teile des Corpus iuris civilis. Dies macht sich das vorliegende Werk zu Nutze. Es geht dabei vor allem zwei Fragen nach: haben die Vertreter der Postglossatorenschule die antike Sklaverei rechtlich in ihrer eigenen Gegenwart gekannt und haben sie deshalb für die Frage der Begründung des Sklavenstatus auf die römisch-rechtlichen Regelungen des Corpus iuris civilis zurückgegriffen?

Die Forschungsarbeit zeigt, dass die Kommentatoren den Sklavenbegriff des römischen Rechts aufgenommen und auf Personen ihrer Zeit übertragen haben. Von insgesamt sechs Haupttatbeständen der Entstehung der Unfreiheit wurden vier voll rezipiert, so die Entstehung der Unfreiheit durch Kriegsgefangenschaft, die Entstehung der Unfreiheit durch unfreie Geburt, die Entstehung der Unfreiheit als Deliktstrafe und die Entstehung der Unfreiheit durch Undankbarkeit des Freigelassenen.

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