Rolf Stober (Hrsg.) Jahrbuch des Sicherheitsgewerberechts 2010
Hamburg 2011, 336 Seiten
Zum Inhalt
Die Abwehr von Bedrohungen durch den Terrorismus und die organisierte Kriminalität zählt zu den zentralen strategischen Herausforderungen für Politik und Verwaltung. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, greifen staatliche Organe zunehmend auf Leistungen und Technologien privater Unternehmen zurück.
Das Spektrum sicherheitssensibler öffentlicher Aufträge reicht von der Vergabe von Bewachungsdienstleistungen über die Beschaffung von Sicherheitstechnik (z.B. Alarmanlagen, Schließsysteme) bis hin zum Aufbau und Betrieb komplexer Sicherheitsinfrastrukturen (z.B. den Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Bund und Ländern). Bei diesen Vergaben tritt ein Zielkonflikt zwischen den vergaberechtlichen Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Chancengleichheit (§ 97 I und II GWB) einerseits und den staatlichen Sicherheits- und Geheimschutzinteressen andererseits zu Tage. Das Vergaberecht löst diesen Zielkonflikt, indem es bestimmte eng definierte Fallgruppen von sicherheitsrelevanten Aufträgen nach § 100 II lit. dGWB von seinem Anwendungsbereich ausnimmt und insoweit den staatlichen Sicherheitsbelangen Vorrang gegenüber den Interessen der Wirtschaftsteilnehmer an einem möglichst transparenten Vergabewettbewerb einräumt.
Bibliografische Daten
| Herausgeber | Rolf Stober (Hrsg.) |
| Titel | Jahrbuch des Sicherheitsgewerberechts 2010 |
| Seiten | 336 |
| Erscheinungsjahr | 2011 |
| Erscheinungsdatum | 25.02.2011 |
| Ort | Hamburg |
| ISBN (Print) | 978-3-8300-5672-0 |
| eISBN (eBook) | 978-3-339-05672-6 |
| Schriftenreihe | Schriften aus dem Forschungsinstitut für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (FORSI) |
| Herausgeber | Prof. Dr. Rolf Stober |
| Band | 6 |
Zum Autor
Prof. Dr. Rolf Stober ist ein deutscher Rechtswissenschaftler mit langjähriger Erfahrung in Forschung, Lehre und Praxis des öffentlichen Rechts. Nach dem Studium in Heidelberg und Mannheim war er zunächst als Verwaltungsrichter tätig, bevor er eine beeindruckende akademische Laufbahn einschlug. Lehr- und Forschungstätigkeiten führten ihn an zahlreiche Hochschulen, darunter die Universitäten Münster, Hamburg, Dresden und Leipzig. Zudem war er Gründungsprofessor an mehreren Fakultäten und übernahm verschiedene leitende Funktionen – etwa als Dekan, Institutsdirektor und Studiengangsleiter.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit lag auf dem Wirtschaftsverwaltungsrecht, dem Kommunalrecht sowie dem internationalen Wirtschaftsrecht. Von 2008 bis 2013 leitete er das Forschungsinstitut für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit an der Deutschen Universität für Weiterbildung in Berlin.
Gastprofessuren und Vortragstätigkeiten führten ihn in viele europäische Länder sowie nach Asien, Afrika und in die GUS-Staaten. In der akademischen Zusammenarbeit mit China war er über viele Jahre engagiert. Er veröffentlichte zahlreiche Fachpublikationen und setzte sich auch in der rechtspolitischen Debatte pointiert ein.
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