Doktorarbeit: Die Einstandspflicht des Reiseveranstalters für das Fehlverhalten seiner Leistungsträger

Die Einstandspflicht des Reiseveranstalters für das Fehlverhalten seiner Leistungsträger

Eine dogmatische Analyse

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Studien zum Zivilrecht, Band 75

Hamburg , 302 Seiten

ISBN 978-3-8300-5033-9 (Print) |ISBN 978-3-339-05033-5 (eBook)

Zum Inhalt

Mehr als ein Drittel aller in der Bundesrepublik Deutschland gebuchten Reisen sind Pauschalreisen. Der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung dieses Tourismuszweiges hat der Gesetzgeber frühzeitig durch die Kodifizierung des Reisevertrages in den §§ 651a ff. BGB Rechnung getragen. Für Pflichtverletzungen ist der Reisevertrag naturgemäß besonders anfällig. Denn die einzelnen Reiseleistungen werden von eingeschalteten Leistungsträgern und häufig außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters im Ausland erbracht. Der Autor untersucht die vertragliche und deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Schäden des Reisenden, die auf einem Fehlverhalten seiner Leistungsträger beruhen.

Nach einer kurzen Darstellung des Konkurrenzverhältnisses zwischen Vertrags- und Deliktshaftung (Kapitel 1) wird das Pflichtenprogramm des Reisevertrages skizziert (Kapitel 2). Es schließen sich Ausführungen zur vertraglichen Haftung des Reiseveranstalters für seine Leistungsträger an (Kapitel 3). Dabei stellt der Autor Bezüge zu den allgemeinen Grundsätzen der Haftung für Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB her. Ein besonderes Augenmerk gilt einer eigenen Definition des Leistungsträgerbegriffs sowie den Möglichkeiten einer Haftungsbeschränkung für fehlerhaftes Verhalten der Leistungsträger.

Den Schwerpunkt der Studie bildet eine Darstellung und Analyse der BGH-Rechtsprechung zu den Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters (Kapitel 4). In diesem Kapitel wird herausgearbeitet, dass die Sicherheitserwartungen des Reisenden aufgrund der Planung und Durchführung der Reise durch den Veranstalter Anknüpfungspunkt für dessen Verkehrssicherungspflicht sind. Der Autor sieht darin eine Übereinstimmung mit dem (reise-) vertraglichen Leistungsversprechen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Verkehrspflichten des Reiseveranstalters mit seinen reisevertraglichen Pflichten zum Schutz des Reisenden übereinstimmen.

Schließlich zeigt Hendrik Schöler die Unterschiede zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung des Reiseveranstalters hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen einerseits und der Rechtsfolgen andererseits auf (Kapitel 5). Abschließend gelangt der Autor zu dem Ergebnis, dass kein praktisches Bedürfnis für die Etablierung deliktischer Verkehrspflichten des Reiseveranstalters besteht. Stattdessen sollen Haftungsfälle zukünftig über das Vertragsrecht abgewickelt werden.

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