Frank ElsKommunale Daseinsvorsorge in Belgien und Deutschland
Zugleich eine Darstellung zu den staats- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen kommunalen Wirkens im Bundesstaat
Studien zum Verwaltungsrecht, Band 36
Hamburg 2010, 276 Seiten
ISBN 978-3-8300-4772-8 (Print)
ISBN 978-3-339-04772-4 (eBook)
Zum Inhalt
Unser dezentral ausgelegter Staatsaufbau weist den Städten und Gemeinden ein weites und wichtiges Aufgabenspektrum zu. So sind sie es, die in erster Linie die für die Bevölkerung wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge erbringen. Ihr Tätigkeitsfeld reicht von der Strom- und Wasserversorgung über die Abwasserentsorgung bis hin zur Erbringung pflichtiger oder freiwilliger Leistungen im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich.
Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt über eine 99 km lange Grenze zu Belgien. Zum einen kennt man sich hier auf persönlicher Ebene – dies betrifft vor allem die Einwohner der Gemeinden des Kreises Aachen – über die Straßenseiten hinweg. Zum anderen stehen die Städte auf der jeweils anderen Seite der Grenze vor ähnlichen Herausforderungen. Insoweit verwundert es nicht, wenn – auch im Hinblick auf den erheblichen finanziellen Druck, dem die gemeindlichen Haushalte ausgesetzt sind – deutsche und belgische Kommunen gemeinsame Strategien entwickeln.
Dass die Feuerwehren mittlerweile grenzüberschreitend zusammenarbeiten und sich gegenseitig Hilfe im Notfall gewähren, sollte in einem vereinten Europa eine Selbstverständlichkeit sein. Aber warum nicht auch einen gemeinsamen Kindergarten einrichten, wenn auf belgischer Seite der Kindergarten wegen fallender Kinderzahlen sonst geschlossen werden müsste, während auf der nur wenige hundert Meter entfernten deutschen Seite gleichzeitig wegen steigender Kinderzahlen mit erheblichem finanziellen Aufwand eine weitere Gruppe eingerichtet werden müsste? Ebenso kann es sich anbieten, das Abwasserleitungsnetz der einen Gemeinde an die Kläranlage der anderen Gemeinde anzuschließen. In all diesen nur beispielhaft aufgezeigten Fällen aus der Praxis ließen sich bereits durch die Zusammenarbeit Synergieeffekte herbeiführen und ein Ressourcenverbrauch reduzieren.
Gemeinsame Planungen sollen ermöglichen, die vermeintlich behindernden Grenzen als Standortvorteil zu sehen. Im Rahmen des euregionalen Projektes „Dreiländerpark“ soll für die Städte der Region eine nachhaltige Entwicklungsperspektive dies- und jenseits der Grenzen geschaffen werden. Speziell im Bereich Tourismus hat das EUREGIO-Projekt „Coeur-deville“ zu einer gemeinsamen Vermarktung der MHAL-Städte (Maastricht, Heerlen, Aachen, Lüttich) geführt. Ebenso finden mittlerweile regelmäßig Bürgermeisterkonferenzen der Politiker dieser Städte statt, um aktuelle grenzüberschreitende Probleme gemeinsam zu thematisieren.
Im Bereich der deutsch-belgischen Grenze wird aller Voraussicht nach mit Wirkung vom 1.1.2009 die Städte-Region Aachen als dessen Rechtsnachfolgerin an die Stelle des Kreises Aachen und der kreisfreien Stadt Aachen treten. Langfristig soll sich diese Städte-Region auch unter Schaffung institutionalisierter Strukturen grenzüberschreitend in den Arbeitsfeldern Wirtschaftsförderung, gemeinsame Katastrophenschutzpläne etc. betätigen.
Bei allem Willen zur Zusammenarbeit muss jedoch – neben der unterschiedlichen kulturellen Prägung politischen Handelns – auch das nationale Recht der einzelnen Partner berücksichtigt werden, weil sich grenzüberschreitende interkommunale Zusammenarbeit in der gemeinsamen Schnittstelle ihrer eigenen Kompetenzen bewegt. Grundlage jeder sowohl nationalen als auch internationalen kommunalen Zusammenarbeit ist daher die Kenntnis zumindest der Eckpunkte des Regelungsgefüges des anderen kommunalen Partners, also die Auflösung der Frage, welcher kommunalpolitische Entscheidungsträger welche Entscheidung unter welchen Voraussetzungen treffen kann.
Vor diesem Hintergrund ist Hauptziel der vorliegenden Arbeit, Fragen des Rechtes kommunaler Dienstleistungen in Deutschland und Belgien unter Einschluss des zur Verfügung stehenden organisationsrechtlichen Rahmens zu untersuchen. Hierzu werden Rechtsfragen kommunaler Tätigkeit in Nordrhein- Westfalen aufgeworfen, und durch einen Blick über die Grenze soll untersucht werden, ob die rechtlichen Strukturen kommunaler Dienstleistungserbringung in Belgien mit den deutschen Strukturen verglichen werden können.
Zugleich soll die rechtswissenschaftliche Diskussion in Deutschland um einen Überblick zu den Grundprinzipien der kommunalen Daseinsvorsorge in Belgien sowie auch einigen grundlegenden Strukturen und Fragen des (Gemeinde-) Verfassungsrechts in Belgien ergänzt werden.
Wenn schon allgemein zum öffentlichen Recht Belgiens in Deutschland rechtsvergleichende Literatur allenfalls im Rahmen der Föderalismusforschung existiert, so ist das kommunale Tätigwerden in Belgien – soweit ersichtlich – bislang auf deutscher Seite noch keiner monographischen Untersuchung unterworfen worden.
Schlagworte
BelgienDaseinsvorsorgeEuregioKommunale DienstleistungKommunalrechtÖffentliches RechtRechtsvergleichRechtswissenschaftVerwaltungsrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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