Doktorarbeit: Bildungsaufwendungen im Einkommensteuerrecht

Bildungsaufwendungen im Einkommensteuerrecht

Einerseits Erwerbsaufwendungen oder Sonderausgaben, andererseits Berücksichtigungsfähigkeit im Familienleistungsausgleich

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Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 47

Hamburg , 360 Seiten

ISBN 978-3-8300-4350-8 (Print) |ISBN 978-3-339-04350-4 (eBook)

Zum Inhalt

Dieses Buch beinhaltet eine umfassende Darstellung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Bildungsaufwendungen als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG oder Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele wird die Entwicklung von Gesetz und Rechtsprechung in den letzten knapp 120 Jahren wiedergegeben. Im Fokus steht hierbei die Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in den Jahren 2002 und 2003.

Das seit dem Veranlagungszeitraum 2004 geltende Recht wird einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterworfen. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass § 12 Nr. 5 EStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt und entwickelt einen Alternativvorschlag.

Anders als andere Abhandlungen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Bildungsaufwendungen geht die Verfasserin ausführlich auf den Familienleistungsausgleich ein. Welche Bildungsmaßnahmen des volljährigen Kindes fallen unter § 32 Abs. 4 Nr. 2 a) EStG? Ist es egal, ob sich das Kind noch in der ersten Berufsausbildung oder bereits in einem weiteren Ausbildungsabschnitt befindet? Wann führen eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes zu einem Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag? Kommt es zu einer Doppelberücksichtigung, wenn das Kind selbst Erwerbsaufwendungen einkommensteuerrechtlich geltend machen darf und gleichzeitig die Eltern Kindergeld bekommen bzw. den Kinderfreibetrag geltend machen können?

Diese Fragen werden anhand des geltenden Rechts und mit Hilfe der einschlägigen Literatur und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte beantwortet. Die Resultate werden dogmatisch hinterfragt.

Die Verfasserin kommt auch hier zu dem Ergebnis, dass die §§ 32 ff. EStG insbesondere aufgrund der Fallbeilwirkung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG reformbedürftig sind.

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