Doktorarbeit: Der Erlass der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen

Der Erlass der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen

Korrektur des erbschaftsteuerlichen Stichtagsprinzips durch Anwendung der §§163, 227 AO

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Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 43

Hamburg , 240 Seiten

ISBN 978-3-8300-4106-1 (Print) |ISBN 978-3-339-04106-7 (eBook)

Zum Inhalt

Das ErbStG knüpft bei der Ermittlung des Nachlasswertes gem. § 11 ErbStG an den Entstehungszeitpunkt der Steuer an. Bei Erwerben von Todes wegen ist dies nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich der Zeitpunkt des Todeseintritts beim Erblasser. Der Todeszeitpunkt ist damit gleichzeitig für die Wertermittlung maßgebend. Wertsteigerungen und -minderungen des Nachlasses, die zwischen dem Entstehungszeitpunkt der Steuer und dem Zeitpunkt der erstmaligen Verfügungsmacht über den Nachlass eintreten, sind demnach ohne Belang.

Für den Steuerpflichtigen bedeutet dies erhebliche Härten, wenn der Besteuerung ein Nachlasswert zugrunde gelegt wird, welchen er wirtschaftlich nie realisieren konnte. In Extremfällen kann eine stichtagsbezogene Wertermittlung das gesamte Nachlassvermögen aufzehren. Von besonderer Bedeutung ist diese Problematik, falls zum Nachlassvermögen börsennotierte Wertpapiere gehören, die nach dem Bewertungsstichtag z.T. erhebliche Wertverluste erleiden, wie dies die Entwicklung der vergangenen Jahre an den Kapitalmärkten oftmals beobachten ließ.

Zunächst wird in einem ersten Teil ein Überblick über die derzeitige Handhabung des Stichtagsprinzips im Erbschaftsteuerrecht gegeben. Ausgehend von einer rechtlichen Charakterisierung des Stichtagsprinzips werden die gegenwärtig in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, in der Finanzverwaltung sowie im Schrifttum vertretenen Ansichten vorgestellt und sodann einer Kritik unterzogen.

In einem zweiten Teil wird untersucht, inwieweit die §§ 163, 227 AO im Erbschaftsteuerrecht grundsätzlich anwendbar sind. Hierzu werden zunächst die rechtsphilosophischen Wurzeln der Billigkeit beleuchtet, die abgabenrechtlichen Billigkeitsinstitute von verwandten Rechtsinstituten abgegrenzt und deren Entwicklung in groben Zügen dargestellt.

Anschließend erfolgt eine Untersuchung der Normstruktur der §§ 163, 227 AO, die wegen ihrer rechtstechnischen Besonderheit der Ausgestaltung als Koppelungstatbestand veranlasst ist, sowie eine Darstellung des Einflusses allgemeiner verfassungsrechtlicher Besteuerungsprinzipien (Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung).

Gegenstand des dritten Teils ist die Frage, zu welchem Ergebnis die Anwendung der §§ 163, 227 AO zur Korrektur des erbschaftsteuerlichen Stichtagsprinzips im konkreten Einzelfall führt. Ausgangspunkt ist die rechtliche Qualifizierung dieser Fragestellung als sachliche Billigkeitserwägung. Sodann ist die Auswirkung des erbschaftsteuerlichen Bereicherungsprinzips hierauf zu untersuchen.

Den Kern der Ausführungen bildet die Darstellung des Einflusses einer freiheitsrechtlichen Begrenzung des Zugriffs durch die Erbschaftsteuer, abgeleitet aus den Grundrechten der Eigentums- und Erbrechtsgarantie, des Gebotes des Schutzes von Ehe und Familie sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit. Abschließend wird der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für den Erwerb durch Erbanfall sowie den Erwerb durch Vermächtnis herausgearbeitet.

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