Andrea HuberDer Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Art. 6 Abs. 2 S. 1 EUV
Studien zum Völker- und Europarecht, Band 60
Hamburg 2008, 322 Seiten
ISBN 978-3-8300-3875-7 (Print)
ISBN 978-3-339-03875-3 (eBook)
Zum Inhalt
Der Vertrag von Lissabon normiert in Art. 6 Abs. 2 S. 1 EUV den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte.
Vertragsparteien der EMRK sind bisher ausschließlich Staaten. Nun soll es erstmals der Europäischen Union als Staatenverbund ermöglicht werden, der Menschenrechtskonvention beizutreten. Auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon werden Voraussetzungen, Modalitäten und Folgen eines Beitritts der Union zur EMRK und die sich dabei ergebende Verzahnung zwischen Unionsrecht und Völkerrecht erörtert.
Schlagworte
Art. 6 Abs. 2 S. 1 EUVBeitrittsvertragBeitritt zur EMRKEU-ReformvertragEuGHEuropäische MenschenrechtskonventionEuropäische UnionEuroparechtEUVRechtswissenschaftVertrag von LissabonVölkerrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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