Dissertation: Grenzüberschreitende Verlustverrechnung im Konzern

Grenzüberschreitende Verlustverrechnung im Konzern

Formulierung eines Reformvorschlags für die deutsche Organschaft

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Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis, Band 41

Hamburg , 370 Seiten

ISBN 978-3-8300-3479-7 (Print) |ISBN 978-3-339-03479-3 (eBook)

Zum Inhalt

Die grenzüberschreitende Verlustverrechnung ist spätestens seit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache "Marks & Spencer" zu einem der Zentralthemen im Unternehmenssteuerrecht geworden. In der Rechtssache "Marks & Spencer" hat der EuGH entschieden, dass der generelle Ausschluss ausländischer Tochtergesellschaften von der Teilnahme am Konzernbesteuerungssystem im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft dem Europarecht widerspricht. Zwar bezieht sich die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Marks & Spencer" auf das britische Steuerrecht. Die Aussagen des EuGH lassen sich jedoch auf das deutsche Konzernbesteuerungssystem übertragen, da auch im Rahmen der deutschen Organschaft ausländische Tochtergesellschaften nicht als Untergesellschaften zugelassen sind (§ 14 Abs. 1 KStG). Für den deutschen Gesetzgeber ergibt sich daher ein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Autorin erarbeitet deshalb einen Reformvorschlag für die Berücksichtigung der Verluste einer ausländischen Tochtergesellschaft auf Ebene der deutschen Muttergesellschaft im Rahmen des deutschen Konzernbesteuerungssystems, der den europarechtlichen Anforderungen genügt. Es wird geprüft, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn die Vorschriften zur Organschaft auch ausländische Tochterunternehmen als Organgesellschaften zulassen. Neben der Frage eines grenzüberschreitenden Verlustausgleichs spielt auch der Gewinnabführungsvertrag als Voraussetzung zur Begründung der Organschaft eine wichtige Rolle. Im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sollten inländischen Unternehmen bei der Reform der Vorschriften zur Konzernbesteuerung keine schlechteren steuerlichen Rahmenbedingungen gesetzt werden als das Steuerrecht in anderen Staaten. Anhaltspunkte für den Reformvorschlag werden daher durch einen Rechtsvergleich der grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerungssysteme anderer Länder gewonnen.

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