Doktorarbeit: Gewaltschutz im sozialen Nahbereich

Gewaltschutz im sozialen Nahbereich

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Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 41

Hamburg , 290 Seiten

ISBN 978-3-8300-2954-0 (Print) |ISBN 978-3-339-02954-6 (eBook)

Zum Inhalt

Basierend auf einer Initiative der Bundesregierung, wurde am 08.11.2001 das so genannte Gewaltschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet, welches am 01.01.2002 in Kraft trat. Dieses Gesetz soll primär den zivilrechtlichen Schutz bei Gewalttaten und Nachstellungen verbessern sowie die Überlassung der Ehewohnung bei Trennung erleichtern. Die genannten Ziele sollen durch zivilrechtliche Schutzanordnungen wie Kontakt-, Näherungs-, Misshandlungs- und Belästigungsverbote erreicht werden. Im Übrigen konstituiert das Gesetz einen Anspruch der Opfer häuslicher Gewalt auf Räumung und Überlassung der gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung. Die Durchsetzung dieser zivilrechtlichen Schutzmaximen mittels des Polizeirechts, insbesondere in Abgrenzung zu bislang praktizierten Maßnahmen wie Platzverweisen, Betretungs- oder Aufenthaltsverboten, wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, denen nachgegangen wird.

Zunächst werden die rechtstatsächlichen und soziologischen Hintergründe des Themas aufgezeigt. Im Anschluss wird insbesondere der rechtspolitische Prozess bis zur Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes dargestellt. Sodann wird eine Einordnung in das System der Rechtsordnung vorgenommen. Ferner wird das Verhältnis des Gewaltschutzgesetzes zum Bereich der Kinder- und Jugendhilfe problematisiert. Der Autor zeigt insoweit Schutzlücken im bestehenden System auf und präsentiert Empfehlungen zur Abhilfe. Im Anschluss wird das gefahrenabwehrrechtliche Instrumentarium der Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot im Kontext des grundrechtlichen Spannungsverhältnisses zwischen Täter, Opfer und Staat unter besonderer Berücksichtigung des Vorbehalts des Gesetzes sowie des Bestimmtheitsgebots untersucht, wobei die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf die verschiedenen Regelungen der einzelnen Bundesländer differenziert beurteilt wird. Schließlich werden Perspektiven des Gewaltschutzes aufgezeigt, die in der Weiterentwicklung von Aktionsplänen und des Gewaltschutzgesetzes gesehen werden. Abgerundet wird das Werk durch einen Anhang, der die polizeirechtlichen Gewaltschutzregelungen der Länder aufführt.

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