Doktorarbeit: Informationsrecht in der Kirche

Informationsrecht in der Kirche

Eine theologisch-rechtliche Untersuchung der innerkirchlichen Kommunikation im Licht des II. Vaticanums und des CIC/1983

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THEOS – Studienreihe Theologische Forschungsergebnisse, Band 70

Hamburg , 328 Seiten

ISBN 978-3-8300-2594-8 (Print) |ISBN 978-3-339-02594-4 (eBook)

Rezension

[...] Mmaju EKE gelingt in seiner Untersuchung eine sehr facettenreiche und detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik des Informationsrechts. Der Gedanke des II. Vatikanums des Volkes Gottes als Communio, in der jedes Glied Verantwortung trägt und zum Aufbau des einen Leibes beiträgt, trägt die gesamte Arbeit. [...]

Eine besondere Spezialität ist wohl der Blick auf Nigeria, dem Heimatland des Verfassers. Als westlich (europäisch) geprägten Menschen schafft der Blick in eine ganz andere Kultur (mit einer anderen Kommunikationsstruktur) neue Sichtweisen. Besonders die Betonung der Partizipation aller Gläubigen, besonders auch der Laien, welche im Gesetzbuch von 1983 Eingang gefunden hat, kann vermitteln, dass Information Sache aller Gläubigen ist und im Licht und der Liebe des Evangeliums positiv geschehen.

De processibus matrimonialibus, DPM 14/2007


Zum Inhalt

Gibt es ein Recht auf Information in der Kirche?
Was sind die lehramtlichen Stellungnahmen und Aussagen in Bezug auf dieses Recht?

Das Recht auf Information in der Kirche beruft sich auf die Volk-Gottes-Lehre und den Communio-Begriff des II. Vaticanums auf der einen Seite und auf die Grundrechtsgedanken auf der anderen, wie sie im geltenden kirchlichen Gesetzbuch von 1983 vor allem in c. 212 § 3 herausgearbeitet werden.

Im Vorfeld wurde im Kommunikationsdekret des II. Vaticanums (Inter mirifica) zum ersten Mal darauf hingedeutet, dass das Informationsrecht in der Gesellschaft gefordert und gefördert werden muss. Was dieses Recht im kirchlichen Raum angeht, wird in diesem Buch untersucht.
Es geht also hauptsächlich um den innerkirchlichen Dialog, um den rechtzeitigen und vollständigen innerkirchlichen Informationsaustausch und eine ausgeglichene innerkirchliche Kommunikation, damit die Gläubigen ihren Beitrag zum Wohl der Kirche beitragen können.

Darüber hinaus beruft sich die Forderung nach dem Informationsrecht auf die Grundrechte in der Kirche, die aus der gemeinsamen Taufe entstehen und die ihren Niederschlag auch in der kirchlichen Gesetzgebung des geltenden Gesetzbuches gefunden haben. Diesen Grundrechten liegen der Begriff „Volk Gottes?, die „fundamentale Gleichheit aller Gläubigen? und die Freiheit der Meinungsäußerung zugrunde.

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