Doktorarbeit: Die zivilprozessuale Güteverhandlung nach neuem Recht

Die zivilprozessuale Güteverhandlung nach neuem Recht

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 177

Hamburg , 170 Seiten

ISBN 978-3-8300-2147-6 (Print) |ISBN 978-3-339-02147-2 (eBook)

Zum Inhalt

In der letzten Zivilprozessrechtsreform wurde am 1.1.2002 in § 278 Abs. 2 ZPO n.F. die obligatorische Güteverhandlung eingeführt. Dieses Institut des ordentlichen zivilprozessualen Erkenntnisverfahrens ist Gegenstand des Buches.

Vor der genannten Reform bestand bereits die gesetzliche Pflicht für die Gerichte, in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht zu sein. Diese Pflicht findet sich auch nach der Reform in Absatz 1 des § 278 ZPO. Es stellt sich daher die Frage, so auch die Rechtspraxis wie auch die Rechtswissenschaft, was eine solche Güteverhandlung bewirken soll, die lediglich eine Pflicht "verdoppelt.

Die Gesetzesbegründung führt Effizienzsteigerung, Vereinfachung, Verfahrensbeschleunigung und Entlastung der Gerichte durch verstärkte vergleichsweise Beendigung der Rechtsstreitigkeit ins Feld. Ob dies eine realistische Erwartung angesichts der Tatsache ist, dass die Rechtspraxis bei der Handhabung der Prozessgrundsätze typischerweise Vorreiterin der Gesetzgebung war oder ob die obligatorische Güteverhandlung nur eine nutzlose und mithin überflüssige "Förmelei" ist, die letztlich mehr schadet als nützt, untersucht die Autorin in ihrer Arbeit.

Neben der Darstellung der Novelle von 2001 und den Erwartungen des Gesetzgebers untersucht die Autorin den Gütegedanken in der Geschichte des Prozessrechts um herauszufinden, wie frühere Rechtsordnungen den Gütegedanken umgesetzt haben und um daraus Schlüsse für die Einführung des § 278 Abs. 2 ZPO ziehen zu können. Sodann erörtert die Verfasserin die Grundlagen der Güteverhandlung nach neuem Recht, die konkrete gesetzliche Ausgestaltung in § 278 Abs. 2 ZPO und Einzelfragen, die sich aus der Trennung von Güteverhandlung und streitiger Verhandlung ergeben. Die Arbeit beschäftigt sich nicht zuletzt mit der Problematik einer Anlehnung der Güteverhandlung im Zivilprozesses an die des Arbeitsgerichtsprozesses, der dieses Institut bereits vorsah. Die Anlenhung war Ausgangsgedanke des Gesetzesgebers für die Normierung in § 278 Abs. 2 ZPO.

Die vorausgegangene Bestandsaufnahme bietet die Grundlage einer kritischen Beurteilung der Neuregelung, welche die Autorin u.a. mit einer eigeninitiierten Umfrage bei den Richtern des Landgerichtsbezirks Würzburgs untermauern kann.

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