Doktorarbeit: Gerichtliche Überprüfung von Vereinsstrafen am Beispiel von Sportverbänden im deutschen und polnischen Rechtssystem

Gerichtliche Überprüfung von Vereinsstrafen am Beispiel von Sportverbänden im deutschen und polnischen Rechtssystem

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 170

Hamburg , 262 Seiten

ISBN 978-3-8300-2082-0 (Print) |ISBN 978-3-339-02082-6 (eBook)

Zum Inhalt

Dem Werk liegt die im polnischen Recht zunehmend an Bedeutung gewinnende Frage zugrunde, ob und inwieweit die staatliche-, bzw. die Schiedsgerichtsbarkeit, durch die Nachprüfung von Vereinsstrafen die Autonomie der Sportverbände beschränken kann. Durch die rechtsvergleichende Betrachtung soll der Versuch unternommen werden, einen Vorschlag für die Rechtsentwicklung in Polen zu formulieren. Es handelt sich hierbei insbesondere darum, in welchem Verfahren, anhand welcher Grundsätze und vor welchem Gericht die Nachprüfung von Strafen im polnischen Sportvereinswesen stattfinden soll.

Die behandelte Problematik ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Infolge der zunehmenden Kommerzialisierung und Professionalisierung im Sport einerseits, und der Monopolstellung der Sportverbände andererseits, kann eine Vereinsstrafe für den Sportler mit erheblichen ökonomischen Einbußen oder gar mit dem Ende seiner Karriere verbunden sein. Während in Deutschland diese Thematik bereits seit den 60er Jahren Forschungsthema geworden ist, steht man in Polen noch ganz am Anfang. Auch liegt bisher keine rechtsvergleichende Studie zur Nachprüfung von Vereinsstrafen im deutschen und polnischen Rechtssystem vor.

Die in Deutschland und in Polen geltende Rechtslage wird - soweit möglich - parallel dargestellt. Da eine Vielzahl von Vereinsstrafen in den beiden Ländern die Dopingstrafen ausmachen, wird auf die Dopingregulierung in Deutschland und in Polen eingegangen. Es wird anknüpfend daran erläutert, welche Möglichkeiten der Dopingbekämpfung auf europäischer und internationaler Ebene im Sport gefunden werden können. Berücksichtigung findet in der Studie auch das Europarecht, das seit dem 1.5.2004 auch für Polen verbindlich ist. Erwähnung findet ebenfalls die internationale Dimension des Sportrechts. Diese wird insbesondere im Zusammenhang mit den Rechtschutzmöglichkeiten vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof für Sport (CAS) sowie mit den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention an die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens angesprochen.

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