Dissertation: Telearbeit im Internationalen Privatrecht

Telearbeit im Internationalen Privatrecht

Studien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht, Band 2

Hamburg , 290 Seiten

ISBN 978-3-8300-1311-2 (Print)

Zum Inhalt

Im Rahmen einer auf die dezentrale Arbeitsform der Telearbeit focusierten Untersuchung behandelt die vorliegende Arbeit in einem ersten Teil individual- und kollektivrechtliche Fragen der durch den fortschreitenden Einsatz moderner IuK-Technologien bedingten Umgestaltung von Arbeit in den Rechtsordnungen Deutschlands, Frankreichs sowie der USA.

Gemein ist den zu diesem Zweck ausgewählten Rechtsordnungen, daß bislang keine speziellen Normen zur Regelung von Telearbeit erlassen wurden und so die Anwendbarkeit und Übertragbarkeit der für traditionelle Arbeitsverhältnisse entwickelten Gesetze, Normen und Rechtsprechung auf Telearbeit zu prüfen ist. Dabei wird neben einer grundlegenden Ermittlung des Status? der Telearbeiter und kollektivrechtlichen Fragen aufgrund der flexiblen und dezentralen Gestaltung der Telearbeit vor allem die Problematik der Arbeitszeit sowie des Betriebs- und Gefahrenschutzes aufgezeigt. Während sich diesbezüglich in Deutschland und Frankreich nur geringfügige Unterschiede ergeben, weicht die Rechtslage in den USA maßgeblich von den europäischen Schutzmechanismen ab, so daß die Frage Bedeutung gewinnt, welches Recht im Falle einer Grenzüberschreitung Anwendung findet. Diese Überlegung wird durch die telearbeitsspezifische Besonderheit bestimmt, daß im Gegensatz zu herkömmlichen Auslandstätigkeiten aufgrund der eingesetzten Technik eine Verbindung und Eingliederung in den Betrieb fortbestehen kann. Vor diesem Hintergrund wird die das Arbeitsverhältnisstatut regelnde Vorschrift des Art. 6 EVÜ analysiert, um sie anschließend auf die verschiedenen Erscheinungsformen der Telearbeit anwenden zu können.

Dem schließt sich eine Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen zwingender Bestimmungen an. Im Bereich des Kollektivrechts werden zunächst tarifrechtliche Fragen behandelt, die nicht vernachlässigt werden dürfen, da es aufgrund des weiter zu erwartenden Ausbaus des IuK-Sektors keineswegs unwahrscheinlich erscheint, daß Tarifverträgen künftig praktische Bedeutung für diesen Bereich zukommen wird. Aus diesem Grund wird zur Diskussion gestellt, welches nationale Tarifrecht auf einen Tarifvertrag mit grenzüberschreitenden Elementen anwendbar ist und inwieweit ein Tarifvertrag Sachverhalte regelt und regeln kann, die sich außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der sie beherrschenden Tarifordnung bewegen.

Abschließend wird die Frage der Anknüpfung auf der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsebene erörtert, wobei mangels vergleichbarer Regelungstatbestände in anderen Rechtsordnungen die Grundsätze und Besonderheiten des deutschen Betriebsverfassungsrechts im Vordergrund stehen.

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