Doktorarbeit: Der Wandel der humanitären Aktion internationaler Organisationen

Der Wandel der humanitären Aktion internationaler Organisationen

Die institutionellen sowie materiell-rechtlichen Konsequenzen dargestellt am Beispiel des IKRK, UNHCR und UNHCHR

Studien zum Völker- und Europarecht, Band 2

Hamburg , 308 Seiten

ISBN 978-3-8300-1269-6 (Print)

Zum Inhalt

Die humanitäre Aktion im Umfeld bewaffneter Auseinandersetzungen wird von verschiedenen internationalen Organisationen getragen. Sie umfasst auf der einen Seite Hilfsmaßnahmen, z.B. die Versorgung der Opfer mit dem Lebensnotwendigen, auf der anderen Seite Schutzmaßnahmen, d.h. die Verteidigung der fundamentalen Menschenrechte des Einzelnen. Gemeinsam nehmen sich die Organisationen des humanitären Auftrags im Krisengebiet an, auch wenn sie sich traditionell an unterschiedliche Völkerrechtsgebiete anlehnen, aus denen sie ihre Befugnisse und Aufgaben ableiten. Für den bewaffneten Konflikt spielen aus materiell-rechtlicher Sicht das humanitäre Völkerrecht, das Flüchtlingsrecht und die allgemeinen Menschenrechte die herausragende Rolle.

Der Verfasser zeichnet ein umfassendes Bild der humanitären Aktion im Umfeld bewaffneter Konflikte im Wandel der Zeit und zeigt in diesem Zusammenhang mögliche Konsequenzen für das bestehende Völkerrecht auf. Im Mittelpunkt stehen dabei institutionell-rechtliche Aspekte, d.h. die Frage von Zuständigkeiten im Zusammenwirken verschiedener Organisationen im Kontext der humanitären Aktion.

Um diese Thematik zu beleuchten, wählt Schorr drei große und anerkannte internationale Hilfsorganisationen aus, welche sich im Blickfeld der Öffentlichkeit im Rahmen von bewaffneten Auseinandersetzungen engagieren: Das IKRK (Internationales Komitee vom Roten Kreuz), der UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) und den UNHCHR (United Nations High Commissioner for Human Rights). Diese Organisationen sind alle dem Humanitätsprinzip verpflichtet, stehen dabei jedoch unterschiedlichen völkerrechtlichen Rechtskreisen nahe. Das IKRK versteht sich als Hüter des humanitären Völkerrechts und beruft sich auf die Genfer und Haager Konventionen. Der UNHCR lehnt sich primär an die Flüchtlingskonventionen an, während der UNHCHR als UN-Menschenrechtsorganisation seine Wurzeln in den Menschenrechtspakten sieht.

Der Verfasser untersucht vergleichend die Arbeitsfelder des IKRK, des UNHCR und des UNHCHR, beleuchtet die der humanitären Arbeit zugrunde liegenden völkerrechtlichen Bewertungen und politischen Grundhaltungen der Organisationen und prüft sie auf mögliche Veränderungen hin. Die zentrale Frage ist, welche konkreten Auswirkungen auf das bestehende Völkerrecht sich aus dem Wandel der humanitären Aktion ergeben können. Anhand der hierzu erarbeiteten Thesen werden konkrete Lösungsansätze entwickelt, um für die veränderte humanitäre Aktion einen völkerrechtlichen Rahmen zu schaffen, welcher der aktuellen humanitären Realität Rechnung trägt, d.h. vor allem Kollisionen verhindert.

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