Coverabbildung: Doktorarbeit, „Das Übergangsmandat des Betriebsrats“ von Susanne Bischoff

Susanne Bischoff Das Übergangsmandat des Betriebsrats

Hamburg 2004, 254 Seiten

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Seit Einführung des § 21a BetrVG durch das Betriebsverfassungsgesetz-Reformgesetz 2001 steht dem Betriebsrat nach Betriebsspaltungen oder Zusammenfassungen von Betrieben – die bislang grundsätzlich zum Mandatsende führten – ein Übergangsmandat zu. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Ausgestaltung des Übergangsmandats bestehen in Rechtsprechung und Literatur unterschiedliche Auffassungen, die umfassend dargestellt und diskutiert werden.

Zudem wird der Frage nach dem Übergangsmandat der Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung nachgegangen, die unter Beachtung der Umsetzungspflicht der RL 2001/23/EG zu beantworten ist.

Besondere Berücksichtigung findet die Rechtslage in Österreich. Das Arbeitsverfassungsgesetz enthält ebenfalls Regelungen zum Übergangsmandat, die allerdings nicht unwesentlich von der deutschen Regelung abweichen. Auch hier erfolgt eine eingehende Auseinandersetzung mit Voraussetzungen und Ausgestaltung des Übergangsmandats.

Bibliografische Daten

Autor Susanne Bischoff
Titel Das Übergangsmandat des Betriebsrats
Seiten 254
Erscheinungsjahr 2004
Ort Hamburg
ISBN (Print) 978-3-8300-1222-1
eISBN (eBook) 978-3-339-01222-7
Schriftenreihe Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
Band 45

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