Dissertation: Das Dienstrecht der Steiermärkischen Krankenanstalten

Das Dienstrecht der Steiermärkischen Krankenanstalten

Auswirkungen der Ausgliederung und Übereinstimmung mit den Vorgaben des Europarechts

Buch beschaffen

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 24

Hamburg , 428 Seiten

ISBN 978-3-8300-0984-9 (Print)

Zum Inhalt

Dieses Buch beleuchtet die Auswirkungen der Ausgliederung und Europäisierung auf das Dienstrecht der Steiermärkischen Krankenanstalten und stellt einen unerlässlichen Leitfaden für Juristen und Praktiker dar.

Das Werk besteht aus zwei großen Teilen:
Der erste Teil beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Ausgliederung und der damit verbundenen Veränderung der Personalstruktur und des Dienstrechts der in den von der Steiermärkischen KrankenanstaltengesellschaftmbH (KAGes) verwalteten Krankenhäusern beschäftigten Dienstnehmer, sowie mit der Vielzahl von Normen des Gemeinschaftsrechts, welche neben dem österreichischen Arbeits- bzw. Dienstrecht einen normativen Maßstab für die den Personalbereich betreffende Fülle der internen Vereinbarungen und Richtlinien der KAGes darstellen.
Dabei wird das Augenmerk zunächst auf die seit 1978 vorgenommenen Ausgliederungen auf Bundesebene gelegt, wobei nicht nur ein chronologischer Überblick über sämtliche dienstrechtlich relevanten Bundesausgliederungen der letzten fünfundzwanzig Jahre verschafft wird. Es erfolgt nämlich darüber hinaus zu Vergleichszwecken eine Analyse des rechtlichen Schicksals der Dienstverhältnisse der von diesen Ausgliederungen betroffenen öffentlich Bediensteten des Bundes sowie der neu aufgenommenen privatrechtlichen Arbeitnehmer und eine Darstellung der dienstrechtlichen Regelungsmuster in den einzelnen Ausgliederungsgesetzen. Sodann wird konsequenterweise das rechtliche Schicksal der Dienstverhältnisse öffentlich Bediensteter bei Ausgliederungen des Landes Steiermark näher beleuchtet. Darauf aufbauend erfolgt eine detaillierte Darstellung der Veränderung sowohl der Personalstruktur als auch des dienstrechtlichen Status der öffentlich Bediensteten im Zuge der Ausgliederung der Steiermärkischen Landeskrankenanstalten aus der Verwaltung des Landes. Nach einer ausführlichen Erörterung der Frage, inwieweit den gemeinschaftsrechtlichen Rechtsquellen verbindliche Wirkung zukommt und welche Konsequenzen ein Widerspruch nationaler Rechtsvorschriften aber auch der internen Vereinbarungen und Richtlinien der KAGes nach sich ziehen würde, wird in weiterer Folge erläutert, inwieweit die Europäische Gemeinschaft auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts über entsprechende Rechtssetzungskompetenzen verfügt. Sodann wird ein Überblick über alle wesentlichen KAGes-internen (Betriebs-) Vereinbarungen und Richtlinien den Personalbereich betreffend verschafft, die derzeit in Geltung sind, um in einem weiteren Schritt den Prüfungsumfang jener Dokumente festzulegen, die im Rahmen der Studie, die den zweiten Teil dieses Buches bildet, auf deren Übereinstimmung mit den rechtsverbindlichen Normen des Gemeinschaftsrechts überprüft werden sollen.

Im zweiten Teil dieses Buches erfolgt sodann eine ausführliche Überprüfung der wichtigsten den Personalbereich betreffenden (Betriebs-)Vereinbarungen und Richtlinien der KAGes auf ihre Übereinstimmung mit den rechtsverbindlichen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts.
Den Ausgangspunkt dieser Untersuchung bilden die KAGes-internen Regelungen über die Begründung von Dienstverhältnissen, um sodann jene über die Arbeitszeit der bei der KAGes tätigen Dienstnehmer und in weiterer Folge auch die Entgeltregelungen einer näheren Überprüfung zu unterziehen. Überdies werden die den Urlaub und die Pflegefreistellung betreffenden Bestimmungen der KAGes, aber auch jene über den Mutterschutz und den Elternurlaub, sowie die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und zum technischen Arbeitnehmerschutz auf deren Übereinstimmung mit den rechtsverbindlichen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts untersucht. Darüber hinaus umfasst diese Überprüfung auch die KAGes-internen Bestimmungen hinsichtlich des Lehrlingswesens, jene des Behindertenwesens und schließlich jene über die Beendigung des Dienstverhältnisses.

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