Doktorarbeit: Der Vertragsbindungsgrundsatz und seine Grenzen nach russischem und deutschem Recht

Der Vertragsbindungsgrundsatz und seine Grenzen nach russischem und deutschem Recht

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Studien zum Vertragsrecht, Band 36

Hamburg , 242 Seiten

ISBN 978-3-339-13596-4 (Print) |ISBN 978-3-339-13597-1 (eBook)

Zum Inhalt

Das russische Zivilrecht der Gegenwart ist das Ergebnis einer über 100 jährigen Entwicklung, die ihrerseits durch den Antagonismus diktatorisch – zentralistischer Regulierungsbestrebungen durch die Staatsgewalt einerseits und jüngere Reformbestrebungen hin zu privatwirtschaftlich- marktwirtschaftlichen Strukturen seit 1991 andererseits geprägt ist.

Erste Ansätze für eine Liberalisierung in diesem Sinne gab es bereits in der vorrevolutionären Zeit bis 1917, die jedoch durch die Oktoberrevolution ihr abruptes Ende gefunden hatten. Der „Vertrag“ als Rechtsinstitution verfiel unter dem Regime der Kommunistischen Partei der Sowjetunion bis nahe an die Grenze der Bedeutungslosigkeit. Erst die Perestroika führte zum Beginn eines neuerlichen evolutionären Entwicklungsprozesses, der durch die zunehmende Verdrängung der bisherigen sowjetischen Rechtsstruktur durch modernere, marktwirtschaftlich ausgerichtete Regelungsmechanismen gekennzeichnet war. Dieser Entwicklungsprozess verlief jedoch eher zögerlich als abrupt.

Bei der Umsetzung einzelner Reformschritte, insbesondere bei der Ausarbeitung und Verabschiedung der ZGB-Reform im Anschluss an den Umbruch 1991, scheute man davor zurück, einen sofortigen Systemwechsel vorzunehmen, um die Mitglieder der russischen Gesellschaft erst allmählich an die Gesetzlichkeiten der freien Marktwirtschaft zu gewöhnen. Dieses gebremste Reformtempo hat die Zivilrechtsordnung vor Probleme gestellt, die zum großen Teil bis auf den heutigen Tag ungelöst sind. Zwei Gründe sind hierfür ursächlich: zum einen änderte die Reform nichts daran, dass die Entscheidungsstrukturen in den öffentlichen Stellen, insbesondere in der Justiz weitgehend unverändert blieben; die alten Entscheidungsträger blieben dieselben. Zum anderen war der radikale Systemwechsel von der Planwirtschaft in die Marktwirtschaft innerhalb kürzerer Zeit schlichtweg nicht möglich, was zur Folge hatte, dass alte Zivilrechtsnormen bestehen blieben, die mit den neueren Vorschriften in Widerspruch standen.

Neuere umfangreiche Bestrebungen im westeuropäischen Ausland, die Reformbemühungen der Russischen Föderation rechtsvergleichend zu begleiten und „legislative Entwicklungshilfe‘‘ zu leisten, haben das Gesamtbild der Zerrissenheit im russischen Zivilrecht nicht entscheidend zu ändern vermocht. Als zusätzliches Problem hat sich auf dieser Ebene eine scharfe Konkurrenz entwickelt, in der sich Rechtsvertreter der kontinentaleuropäischen Systeme den Vertretern angelsächsischer Rechtstradition gegenüberstehen. Umso dringlicher stellt sich aus heutiger Sicht die Aufgabe, den für die freie Marktwirtschaft zentralen Grundsatz der Privatautonomie im Allgemeinen und den Grundsatz der Vertragsbedingung als Ausdruck dieser Privatautonomie im Besonderen auf ein solides Fundament zu stellen.

Es bietet sich an, dieser Aufgabe mit einem rechtsvergleichenden Blick auf die deutsche Rechtsordnung näherzutreten, zumal deutsche Rechtsgelehrte in der Historie durchweg den größten Einfluss auf die Entwicklung der russischen Rechtsordnung gehabt haben.

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