Wissenschaftliche LiteraturHöhere Gewalt
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Der Begriff der Höheren Gewalt im Europäischen Wirtschaftsrecht
Eine Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
Studien zum Völker- und Europarecht
Der Begriff der Höheren Gewalt ist sowohl in der Umgangssprache als auch in den Rechtssprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthalten. Als unbestimmter Rechtsbegriff wird er auch im Europäischen Wirtschaftsrecht verwendet.
Der Begriff der Höheren Gewalt beschreibt eine Extremsituation, in der es dem Betroffenen unmöglich ist, seine…
AgrarrechtAllgemeiner RechtsgedankeAuslegungAusnahmeregelungEinzelfallgerechtigkeitEuGHEuropäisches WirtschaftsrechtEuroparechtForce MajeureHärtefallHöhere GewaltRechtswissenschaftUnbestimmter RechtsbegriffDer Vertragsbindungsgrundsatz und seine Grenzen nach russischem und deutschem Recht
Das russische Zivilrecht der Gegenwart ist das Ergebnis einer über 100 jährigen Entwicklung, die ihrerseits durch den Antagonismus diktatorisch – zentralistischer Regulierungsbestrebungen durch die Staatsgewalt einerseits und jüngere Reformbestrebungen hin zu privatwirtschaftlich- marktwirtschaftlichen Strukturen seit 1991 andererseits geprägt…
Höhere GewaltRussische FöderationStörung der GeschäftsgrundlageVertragsbindungsgrundsatzWegfall der GeschäftsgrundlageZivilgesetzbuchProbleme des Reisevertrags- und Reiseversicherungsrechts
– Frist des § 651g BGB, Kündigung wegen höherer Gewalt gemäß § 651j BGB, „unerwartete schwere Erkrankung“ und gerichtliche Zuständigkeit –
Studien zur Rechtswissenschaft
Das Reisevertrags- und das Reiseversicherungsrecht stellen ein Rechtsgebiet mit erheblicher wirtschaftlicher Relevanz dar. Eine Reise verbindet der Urlauber häufig mit hohen Erwartungen. Entwickelt sich diese nicht wunschgemäß, ist das nicht nur für den Reisenden sehr unbefriedigend, sondern auch für den Reiseveranstalter, was umso mehr gilt, wenn die…
Frist des §651g BGBGerichtliche ZuständigkeitHöhere GewaltKündigungPauschalreiserichtlinieRechtswissenschaftReiseversicherungsrechtReisevertragsrechtUnerwartete schwere Erkrankung§ 651j BGB§§ 305 ff. BGBHäufige Schlagworte im Fachgebiet Rechtswissenschaft