Doktorarbeit: Material Adverse Change- und Earn-Out-Klauseln in Unternehmenskaufverträgen

Material Adverse Change- und Earn-Out-Klauseln in Unternehmenskaufverträgen

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 263

Hamburg , 202 Seiten

ISBN 978-3-339-13404-2 (Print) |ISBN 978-3-339-13405-9 (eBook)

Zum Inhalt

Unternehmenskaufverträge finden sich in der Praxis in mannigfaltigen Gestaltungsformen und vor dem Hintergrund verschiedener rechtlicher Institute. Vielfache Verwendung finden dabei sogenannte Material-Adverse-Change- und Earn-Out-Klauseln. Derartige Klauseln sollen Sicherungsinstrumente zu Gunsten des Käufers schaffen oder aber Differenzen betreffend die Kaufpreisfindung überbrücken. Insbesondere Material-Adverse-Change-Klauseln dienen dem Käufer zur Absicherung vor unvorhersehbaren Entwicklungen, die einen erheblichen Einfluss auf die Zielgesellschaft und damit auch das Ziel der Transaktion haben können.

Wenngleich das geltende Gesetzesrecht – soweit zulässig – in Unternehmenskaufverträgen oftmals ausgeschlossen wird, ergeben sich erhebliche Reibungspunkte von Material-Adverse-Change- und Earn-Out-Klauseln mit dem verbleibenden Gesetzesrecht. Der Verfasser untersucht in seiner Arbeit einerseits die Vor- und Nachteile der Klauseln gegenüber den geltenden gesetzlichen Vorschriften und analysiert andererseits die Zulässigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten der Klauseln vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorschriften. Von besonderem Interesse sind hierbei das AGB-Recht der §§ 305 ff. BGB sowie das Wertpapierübertragungsgesetz (WpÜG). Beide Institute können Anwendung bei der Verwendung von Material-Adverse-Change- und Earn-Out-Klauseln finden, insbesondere die AGB-rechtliche Regulierung ist – auch im unternehmerischen Rechtsverkehr – bei der unverändert angelegten Auslegungsweise der Vorschriften durch die Rechtsprechung nicht auszuschließen.

Insoweit ergeben sich verschiedentliche Beschränkungen aus den gesetzlichen Vorschriften, die die Gestaltung und Verwendung der Material-Adverse-Change- und Earn-Out-Klauseln teilweise erheblich einschränken können. Letztlich kommt der Verfasser gleichwohl zu dem Ergebnis, dass die Verwendung von Material-Adverse-Change- und Earn-Out-Klauseln – soweit denn vor dem Hintergrund der jeweiligen gesetzlichen Regelungen zulässig – hilfreich sein kann und zu empfehlen ist.

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