Doktorarbeit: Prämortale organprotektive Maßnahmen

Prämortale organprotektive Maßnahmen

Rechtliche Aspekte zur Behandlung von potentiellen Organspendern

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Medizinrecht in Forschung und Praxis, Band 72

Hamburg , 202 Seiten

ISBN 978-3-339-13082-2 (Print) |ISBN 978-3-339-13083-9 (eBook)

Zum Inhalt

Das Werk widmet sich den für eine erfolgreiche Transplantation erforderlichen organprotektiven Maßnahmen und den damit verbundenen rechtlichen Fragen. Prämortale organprotektive Maßnahmen liegen nicht im therapeutischen Interesse des Patienten, sondern dienen ausschließlich der Sicherung der Organqualität. Die Bedürfnisse eines fremden Organempfängers werden innerhalb des grundsätzlich zweiseitigen Arzt-Patienten-Verhältnisses in den weiteren Behandlungsverlauf einbezogen. Zwar hat der Gesetzgeber potentiellen Organspendern gegenüber eine besondere Schutzpflicht, für diesen speziellen Bereich der Medizin existieren jedoch keine expliziten Rechtsnormen.

Die Dissertation widmet sich diesem besonderen Themenfeld und erörtert, unter welchen Voraussetzungen die eine Organspende vorbereitenden Maßnahmen zulässig sind. Vor Feststellung des Hirntods kann eine organprotektive Behandlung durch den Willen des Betroffenen legitimiert werden. Doch häufig fehlt es an einer ausdrücklichen Zustimmung, da die Bevölkerung in der Regel keine Kenntnis von Notwendigkeit und Reichweite einer derartigen intensivmedizinischen Behandlung hat. Da reguläre Muster von Organspendeausweisen ebenfalls zu diesem Thema schweigen, kommt der sog. mutmaßlichen Einwilligung eine maßgebliche Bedeutung zu. Im Einzelnen wird erörtert, wie der mutmaßliche Wille eines potentiellen Organspenders zu ermitteln ist. Hierbei wird auf unterschiedliche Situationen und Eingriffsintensitäten sowie Behandlungsrisiken der Organprotektion eingegangen. Zudem wird dargestellt, inwieweit eine Organspendeerklärung in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung Anhaltspunkte für den Patientenwillen geben können. Insbesondere bei Personen ohne erklärten Willen zur Organspende müssen konkrete Anhaltspunkte für das Einverständnis festgestellt werden.

Ob ein Entscheidungsrecht Dritter in Bezug auf die rein fremdnützige organprotektive Therapie existiert, wird in einem eigenen Kapitel erörtert. Hierbei wird zwischen den Rechten und Pflichten von Betreuern, Bevollmächtigten und Angehörigen unterschieden.

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