Doktorarbeit: Zulässigkeit der Vorbereitung von Zeugen

Zulässigkeit der Vorbereitung von Zeugen

Im deutschen Strafprozess

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Schriften zum Strafprozessrecht, Band 32

Hamburg , 222 Seiten

ISBN 978-3-339-12984-0 (Print) |ISBN 978-3-339-12985-7 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Die Vorbereitung von Zeugen auf einen Strafprozess ist in der Praxis gang und gäbe. Der Zeuge kann sich nicht nur selbstständig auf den Prozess vorbereiten, indem er zum Beispiel eigene Unterlagen konsultiert, sondern er ist häufig auch der Beeinflussung Dritter ausgesetzt. Insbesondere der Verteidiger des Beschuldigten kann ein Interesse daran haben, den Zeugen auf eine Hauptverhandlung so vorzubereiten, dass dies im Interesse seines Mandanten liegt. Dasselbe gilt auch für andere Prozessbeteiligte, wie den Zeugenbeistand oder die Staatsanwaltschaft. Der Autor untersucht, inwieweit es für die verschiedenen Prozessbeteiligten zulässig ist, den Zeugen systematisch auf eine Verhandlung vorzubereiten.

Vorab stellt der Autor dar, inwieweit der Verteidiger ein Recht oder gar eine Pflicht hat eigene Ermittlungen anzustellen. Anschließend werden die verschiedenen Rechte und Pflichten, die einen Zeugen im Strafprozess treffen, behandelt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Frage, ob den Zeugen eine generelle Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage trifft und woraus sich eine solche Pflicht gegebenenfalls ableiten lässt.

Ein wesentlicher Teil des Buches beschäftigt sich mit den verschiedenen Anforderungen und Grenzen, die sowohl das materielle Strafrecht als auch das Strafprozessrecht an die Vorbereitung von Zeugen stellen. Es werden verschiedene Vorbereitungsmethoden dargestellt und auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Beispielsweise wird der Frage nachgegangen, ob der Verteidiger den Zeugen dazu anhalten darf, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen oder inwieweit der Verteidiger Einfluss auf den tatsächlichen Inhalt einer Zeugenaussage nehmen darf. Beleuchtet wird dabei auch, ob das Anbieten von Geldzahlungen oder die Gewährung sonstiger Vorteile für eine Zeugnisverweigerung oder die Rücknahme eines Strafantrags zulässig sind.

Das Ergebnis dieser Untersuchung wird mit der Vorbereitung durch andere Prozessbeteiligte, der des Zeugenbeistands, der Staatsanwaltschaft und der psychosozialen Prozessbegleitung verglichen.

Das Werk schließt mit der Unterbreitung eines Reformvorschlages, der das Recht des Verteidigers auf eigene Ermittlungen und die Erstattung notwendiger Auslagen regeln soll, unter anderem mit dem Ziel, die Akzeptanz von eigenen Ermittlungen des Verteidigers in der Praxis zu erhöhen.

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