Forschungsarbeit: Rechtliche Probleme der Lebendorganspende

Rechtliche Probleme der Lebendorganspende

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Medizinrecht in Forschung und Praxis, Band 69

Hamburg , 92 Seiten

ISBN 978-3-339-12970-3 (Print) |ISBN 978-3-339-12971-0 (eBook)

Zum Inhalt

Der Arbeit ist die Lebendorganspende aus medizinischer Sicht, insbesondere der aktuelle Stand in Deutschland, vorangestellt.

Im rechtlichen Teil widmet sich die Untersuchung dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur Aufklärung potentieller Lebendorganspender aus dem Jahre 2019, sodann schwerpunktmäßig dem Versicherungsschutz des Lebendorganspenders im SGB V und im SGB VII.

Die dem Versicherungsschutz zugrunde liegenden Novellierungen der Reform aus dem Jahre 2012 werden anhand der Normen, der Auslegungsmöglichkeiten und der Rechtsprechung dargestellt, analysiert und kritisch bewertet. Der durch unbestimmte Rechtsbegriffe und Formulierungsschwächen geprägte Wortlaut steht einer einheitlichen Auslegung entgegen. Als Folge dessen kommt es zu Abgrenzungs- und Zuordnungsproblemen zwischen den Versicherungsträgern.

In die Schwierigkeiten der versicherungsrechtlichen Absicherung reiht sich der Sonderfall des privatversicherten Lebendorganspenders ein, welcher durch das in der privaten Krankenversicherung geltende Erstattungsprinzip vorleistungspflichtig ist.

Die Autorin unterbreitet Reformvorschläge, nennt deren Mindestanforderungen, untersucht die Finanzierbarkeit und die Vereinbarkeit mit geltendem Recht.

Die Reformvorschläge umfassen die Etablierung eines auf epidemiologischer Datenbasis beruhenden Lebendorganspenderegisters, die Einführung bundeseinheitlicher, interdisziplinärer Richtlinien und die Einführung eines Fonds als Absicherungsmodell für die Lebendorganspende.

Die Lebendorganspende hat eine immense Bedeutung in der Strategie gegen den Organmangel. Von ihr profitieren neben den Versicherungsträgern und der Gesellschaft vor allem die Wartelistenpatienten. Den mit der Reform im Jahre 2012 erhofften Durchbruch haben die Novellierungen bei der versicherungsrechtlichen Absicherung der Lebendorganspender nicht erzielt. Der Prozess der versicherungsrechtlichen Absicherung ist nicht abgeschlossen und bedarf, als Aufgabe der Gemeinschaft, der Weiterführung.

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