Demis TarampouskasDas Vorlageermessen der Instanzgerichte nach Art. 267 Abs. 2 AEUV und die Kriterien für eine frühzeitige Vorlage an den EuGH
Studien zur Rechtswissenschaft, Band 467
Hamburg 2022, 250 Seiten
ISBN 978-3-339-12896-6 (Print)
ISBN 978-3-339-12897-3 (eBook)
Zum Inhalt
Costa/E.N.E.L. zum Anwendungsvorrang des Unionsrechts, Bosman zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, Schrems I und II zum Datenschutzrecht, Sturgeon zur Fluggastrechteverordnung – die Liste der bahnbrechenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs aus den vergangenen fast sieben Jahrzehnten ist bunt gemischt und äußerst umfangreich. Die Entscheidungen haben bei genauer Betrachtung jedoch eines gemeinsam: Sie wurden im Rahmen von Vorabentscheidungsverfahren durch den EuGH erlassen.
Nicht zuletzt die vorgenannten Urteile zeigen deutlich auf, dass die Bedeutung des Vorabentscheidungsverfahrens – als wichtigstes Rechtsschutzverfahren der EU-Verträge – für die Weiterentwicklung des Unionsrechts unübersehbar ist.
Da die Initiierung von Vorabentscheidungsersuchen letztlich von den nationalen Gerichten ausgehen muss (die Parteien können ein solches lediglich anregen), widmet sich die vorliegende Untersuchung der äußerst praxisrelevanten Fragestellung, in welchen Konstellationen sich nationale Gerichte für eine frühzeitige Einholung einer Vorabentscheidung durch den EuGH entscheiden sollten. In den Fokus genommen wird hierfür insbesondere die Regelung des Art. 267 Abs. 2 AEUV, die den nationalen Instanzgerichten einen Ermessensspielraum mit Blick auf die Vorlage einer Frage an den EuGH einräumt und damit naturgemäß auch die Frage aufwirft, ob es „ermessenslenkende“ Kriterien gibt, die bei der Ausübung dieses Vorlageermessens zu berücksichtigen sind.
Die Untersuchung beleuchtet vor diesem Hintergrund das instanzgerichtliche Vorlageermessen und stellt ausgewählte Fallkonstellationen dar, in denen die nationalen Instanzgerichte das ihnen eingeräumte Vorlageermessen zugunsten einer frühzeitigen Vorlage ausüben sollten. Die Arbeit geht dabei sowohl auf die dogmatischen Gründe für eine frühzeitige Vorlage als auch auf die konkreten Auswirkungen auf das Vorlageermessen ein.
Neben hilfreichen Hinweisen für die instanzgerichtliche Ermessensausübung wird überdies auch auf die Rolle der Parteien eingegangen und praxisnah erörtert, mit welchen rechtlichen Argumenten die Parteien auf eine frühzeitige Vorlage an den EuGH hinwirken können.
Schlagworte
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