Dissertation: Der schuldrechtlich wirkende Tarifvertrag und Unternehmensentscheidungen

Der schuldrechtlich wirkende Tarifvertrag und Unternehmensentscheidungen

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 276

Hamburg , 246 Seiten

ISBN 978-3-339-12784-6 (Print) |ISBN 978-3-339-12785-3 (eBook)

Zum Inhalt

Diese Dissertation beschäftigt sich im Kern mit der Frage, welche unternehmerischen Entscheidungen Gegenstand einer schuldrechtlichen Regelung innerhalb eines Tarifvertrags sein können, welchen Grenzen die Tarifparteien hierbei unterliegen und ob die Durchsetzung solcher tariflichen Inhalte ein rechtmäßiges Ziel eines Arbeitskampfes sein können. In der Praxis stellen sich diese Fragen u.a. bei von einer Gewerkschaft getragenen Arbeitskampfmaßnahmen, die sich gegen die unternehmerische Entscheidung einer Werkschließung richten.

Ausgangspunkt ist die Abgrenzung schuldrechtlich wirkender Tarifvertragsbestimmungen zu normativ wirkenden Tarifvertragsbestimmungen und zu sonstigen schuldrechtlich wirkenden Vereinbarungen zwischen Koalitionen sowie die Darstellung der Notwendigkeit der Abgrenzung.

Im weiteren Verlauf werden die denkbaren Inhalte schuldrechtlich wirkender Tarifverträge untersucht mit dem Ergebnis, dass den Tarifparteien die in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen für eine tarifliche Regelung grundsätzlich offen stehen. Als Konsequenz wird im Anschluss der Inhalt des Begriffspaares der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bestimmt.

Danach wird die Bindung der Tarifparteien an die Grundrechte bei der Ausgestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen beleuchtet. Es wird letztlich differenziert zwischen der grundsätzlichen tariflichen Regelbarkeit eines Sachverhalts einerseits sowie der konkreten rechtlichen Zulässigkeit der entsprechenden Regelung im Einzelfall andererseits unter Beachtung der Grundrechte der Beteiligten und derjenigen von Dritten. Im Fokus stehen dabei vor allem die Grundrechte entsprechender (Einzel-)Arbeitgeber.

In der Folge wird die grundsätzliche Frage gestellt, ob schuldrechtlich wirkende Tarifvertragsinhalte, die nicht normativ regelbar sind, Ziel eines Arbeitskampfes sein können. Da sich Arbeitskampfmaßnahmen auf die Durchsetzung tariflich regelbarer Ziele richten müssen, wird dabei auch erörtert, wie die Ziele eines entsprechenden Arbeitskampfes zu ermitteln sind. Zum Abschluss werden einige Einzelfälle betrachtet (z.B. Kampfmaßnahmen zur Durchsetzung von Standortsicherungstarifverträgen) und die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst.

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