Forschungsarbeit: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker im 21. Jahrhundert

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker im 21. Jahrhundert

Unter besonderer Berücksichtigung des IGH-Gutachtens vom 25. Februar 2019 im Chagós-Fall

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Völkerrecht, Europarecht, Vergleichendes Öffentliches Recht, Band 16

Hamburg , 276 Seiten

ISBN 978-3-339-12576-7 (Print) |ISBN 978-3-339-12577-4 (eBook)

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Das 20. Jahrhundert war geprägt von weltweit umfassenden territorialen Veränderungen. Das Bestreben, neue Nationalstaaten zu schaffen, führte zur Zergliederung alteingesessener Reiche. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker war dabei eines der erfolgreichsten politischen Schlagwörter und der überzeugendste Rechtfertigungsgrund für die Schaffung neuer Staatengebilde.

Die völkerrechtliche Diskussion über das Selbstbestimmungsrecht dauert auch im 21. Jahrhundert noch an.

Resultierend aus den Folgen des 1. Weltkrieges fand das Selbstbestimmungsrecht 1945 mit dem Erlass der Charta der Vereinten Nationen Einlass in ein Regelwerk mit potentiell universellem Geltungscharakter. Gleichzeitig bildet es die einleitende Bestimmung der beiden Menschrechtspakte – IPBPR und IPWSKR – von 1966 und ist Gegenstand zahlreicher Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Das koloniale Selbstbestimmungsrecht bildet nur eine Facette dieses universalen Prinzips und ist spätestens seit den 1960er Jahren allgemein als Völkerrechtsnorm anerkannt. Dies verdeutlichte zuletzt der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen in seinem Gutachten vom 25. Februar 2019 rund um die Abspaltung des Chagós-Archipels von Seiten des britischen Königreichs 1965.

Bis heute ist der Prozess der Entkolonialisierung nicht zur Gänze abgeschlossen.

Der Umgang mit der kolonialen Vergangenheit und die Lösung postkolonialer Konflikte stehen im Zentrum dieser Analyse.

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