Doktorarbeit: Die Vorteilsanrechnung im Insolvenzanfechtungsrecht

Die Vorteilsanrechnung im Insolvenzanfechtungsrecht

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Insolvenzrecht in Forschung und Praxis, Band 119

Hamburg , 234 Seiten

ISBN 978-3-339-12324-4 (Print) |ISBN 978-3-339-12325-1 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Die Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung können für den Anfechtungsgegner schwerwiegend sein. Insbesondere wird der Anfechtungsgegner es oftmals als ungerecht empfinden, wenn er als Folge der Insolvenzanfechtung etwas herausgeben soll, obwohl er vertragsgerecht eine Gegenleistung an den Insolvenzschuldner erbracht hat und damit über keinen Vermögensvorteil mehr verfügt. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob der Anfechtungsgegner dem Anfechtungsbegehren des Insolvenzverwalters eine von ihm erbrachte Gegenleistung entgegenhalten kann.

Das Werk beschäftigt sich mit der Berücksichtigung von Vorteilen des Anfechtungsgegners nicht nur anhand der einschlägigen Rechtsprechungshistorie, sondern untersucht die Vorteilsanrechnung anhand der einzelnen Anfechtungstatbestände mit den jeweiligen tatbestandsspezifischen Besonderheiten. Hierbei geht Matthias Lindgen auch auf die Thematik ein, inwiefern eine Gegenleistung Berücksichtigung finden soll bzw. welchen Einfluss es auf die Anwendung der anerkannten Grundsätze im Insolvenzanfechtungsrecht hat, wenn der Anfechtungsgegner vorgeleistet, dementsprechend in einem gewissen Umfang ein Kreditrisiko auf sich genommen hat.

Ein besonderes Anliegen dieser Untersuchung ist die Vorteilsanrechung im Rahmen der Anfechtung wiederkehrender Leistungen. Im Fokus stehen hierbei die stets praxisrelevante Anfechtung von (echten) Kontokorrentverrechnungen sowie die Anfechtung von von mehrfachen Gesellschafterdarlehensgewährungen gemäß § 135 Abs. 1 InsO.

Bei der Anfechtung von wiederkehrenden Leistungen ist in der Rechsprechung in Teilen eine Abkehr von den allgemeinen Grundsätzen des Insolvenzanfechtungsrechts – inbesondere hinsichtlich des Einzelfallbetrachtungsgebots – anerkannt, um sachgerechte und praxisnahe Lösungen für den jeweiligen Problemkomplex zu schaffen. Die Übertragbarkeit der weniger strengen Grundsätze zur Vorteilsanrechnung im Rahmen des § 64 GmbHG a.F. (§ 15b InsO n.F.) auf das Insolvenzanfechtungsrecht verbietet sich hingegen, da die Schutzrichtungen der jeweiligen Normen divergieren.

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