Dissertation: Die Vergütung des Pflichtverteidigers in Großverfahren

Die Vergütung des Pflichtverteidigers in Großverfahren

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Schriften zum Strafprozessrecht, Band 29

Hamburg , 260 Seiten

ISBN 978-3-339-12302-2 (Print) |ISBN 978-3-339-12303-9 (eBook)

Rezensionen

[...] Zukünftig sollte jeder notwendige Verteidiger die berechtigten Forderungen nach einer Standardisierung der Anwendung des § 51 RVG sowie einer Bemessung einer Pauschvergütung in Form eines flexiblen Stundesatzes im Ausnahmefall besonderer Großverfahren in seinen Anträgen aufgreifen und verbreiten. Bessere Beschlüsse wird die Anwaltschaft mit besseren Pauschanträgen einzufordern haben. Vielleicht wäre hierfür eine praktische Handreichung Lells mit Musterformulierungen bzw. einer formularmäßigen Struktur [...] hilfreich. Immerhin bedeutet jeder Pauschantrag eine neue Investition von Arbeitszeit, die nicht vergütet wird. Im Übrigen wird es natürlich gelten, den tatsächlichen Mandatsaufwand von Anfang an gewissenhaft und nachvollziehbar zu dokumentieren [...], um für den mit Gewissheit zu erwartenden Streit mit den Vertretern der Staatskasse gerüstet zu sein.

Jörg Mück in: Strafverteidiger, StV 3/2022

[...] dass die Dissertation von Lell lesenswert ist und Argumentationsansätze für den Pflichtverteidiger bietet, der – nicht nur in Großverfahren – eine Pauschgebühr nach § 51 RVG beantragen will. Gerade die Berechnungen und Ausführungen des Autors zur „Stundensatzlösung“ sollten Pflichtverteidiger bei den OLG immer wieder vortragen. Vielleicht bewegt sich die Rspr. ja doch mal.

Detlef Burhoff in: Anwaltsgebühren Spezial, AGS 4/2022


Zum Inhalt deutschenglish

Diese Arbeit untersucht die gerichtliche Anwendung der Pauschgebühr gem. § 51 RVG in großen Strafverfahren in Deutschland. Nach genannter Vorschrift können Pflichtverteidiger eine erhöhte Vergütung in solchen Verfahren erhalten, die „besonders schwierig“ oder „besonders umfangreich“ sind; in welcher Höhe, war allerdings seit jeher unklar, was zu einem regelrechten Meinungswildwuchs in Rechtsprechung und Literatur geführt hat. Leidtragende sind regelmäßig die Pflichtverteidiger. Exemplarisch für eine prekäre Gebührensituation der Pflichtverteidiger ist der 2018 zu Ende gegangenen NSU-Prozess. Hier erreichte die rechnerische Vergütung nicht mal das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns. Dafür verantwortlich war, wie auch in vergleichbaren, früheren Verfahren, alleine die ungeregelte und unvorhersehbare Anwendung von § 51 RVG durch das Gericht. Dieser Missstand steht einer ordnungsgemäßen Strafverteidigung entgegen.

Hieraus erklärt sich auch die gesellschaftliche und rechtsstaatliche Relevanz dieser Studie:

Elementare Pflicht des Rechtsstaats ist es, eine ordnungsgemäße Verteidigung im Strafverfahren sicherzustellen. Das gilt gerade in Großverfahren, die stets erhebliche Vorwürfe zum Gegenstand haben und in denen Beschuldigten gravierende Sanktionen drohen. Solche Verfahren haben insbesondere Vorbildfunktion für die Instanzrechtsprechung und die breite Öffentlichkeit – auch und gerade im Hinblick auf das Ansehen der deutschen Justiz in der Welt. Zum anderen bemisst sich die Qualität des deutschen Rechtsstaats aber insbesondere auch an der Qualität der Strafverteidigung, die der Staat dem Angeklagten zuteilwerden lässt. Die angemessene Finanzierung der Verteidigung erlangt umso größere Bedeutung, wo diese sich behaupten können muss gegen die systembedingte Übermacht eines staatlichen Ermittlungsapparats und einer breiten medialen Berichterstattung in Großverfahren. Andernfalls entsteht das unschöne Bild von einem Staat, der einseitig zu Lasten einer ordnungsgemäßen Verteidigung spart. Diesen rechtsstaatlichen Makel der Waffenungleichheit in Großverfahren durch eine gerechtere Anwendung des § 51 RVG zu beseitigen, ist daher Gegenstand dieser Studie.

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