Dissertation: Der modifizierte Untersuchungsgrundsatz im vollautomatisierten Festsetzungsverfahren und die Qualifizierung des vollautomatisierten Verfahrens als Gesetzesvollzug

Der modifizierte Untersuchungsgrundsatz im vollautomatisierten Festsetzungsverfahren und die Qualifizierung des vollautomatisierten Verfahrens als Gesetzesvollzug

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Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 163

Hamburg , 232 Seiten

ISBN 978-3-339-11968-1 (Print) |ISBN 978-3-339-11969-8 (eBook)

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Mit Verankerung des Gesetzesentwurfs zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zum 01.01.2017 in der AO wurde mit dem neuen § 155 Abs. 4 AO erstmals eine gesetzliche Regelung geschaffen, die es den Finanzbehörden ermöglicht die Steuerfestsetzung ausschließlich automationsgestützt vorzunehmen.

Die in diesem Zusammenhang grundlegende Frage, ob die ausschließliche automationsgestützte Steuerfestsetzung noch einen Gesetzesvollzug bzw. Steuervollzug im eigentlichen Sinn darstellt, wurde vom Gesetzgeber nicht gestellt. Die Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes in § 88 Abs. 2 AO sowie die ausschließliche automationsgestützte Steuerfestsetzung nach § 155 Abs. 4 AO wurden schlicht mit der besseren Bewältigung des steuerlichen Massenverfahrens gerechtfertigt.

Dadurch dass eine exakte, allgemein anerkannte Definition des Begriffs des „Vollzugs“ nicht existiert, muss zur rechtlichen Qualifizierung des vollautomatisierten Steuervollzugs bereits anerkannte bzw. bekannte vergleichbare Begriffe und Institute zurückgegriffen werden und geprüft werden, ob der vollautomatisierte Steuervollzug unter den anerkannten Begriff des maßvollen Gesetzesvollzugs subsumiert werden kann, ob der vollautomatisierte Steuervollzug lediglich auf bereits seit langem anerkannten Typisierungen fußt, dem herkömmlichen Rechtsanwendungsmodell entspricht und mit der Vollzugsdogmatik in Einklang zu bringen ist. Doch genügen diese bereits anerkannten Vollzugsmodelle und dogmatischen Ansätze, um den vollautomatisierten Steuervollzug hinreichend konkret zu charakterisieren oder muss vielmehr ein neuer Begriff eines „modernen Gesetzesvollzugs“ geschaffen werden?

Ferner wird untersucht, ob der modifizierte Untersuchungsgrundsatz im neuen § 88 AO hinreichend konkret verankert wurde und die Besteuerungsgrundsätze aus § 85 AO weiterhin gewahrt bleiben. Auch das Verhältnis der Ermittlungsgrundsätze zueinander, vor allem im Hinblick auf den nun verankerten Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, wird näher beleuchtet.

Neben dem Untersuchungsgrundsatz ist zudem von Bedeutung, ob die weiteren Verfahrensgrundsätze, der Anspruch auf rechtliches Gehör und die Hinweis- und Auskunftspflicht, im Rahmen der vollautomatisierten Steuerfestsetzung durch die Finanzbehörden gewährt werden können.

Diese Brennpunkte werden im Rahmen dieser Abhandlung wissenschaftlich aufbereitet und die zwingend erforderliche rechtliche Qualifikation des vollautomatischen Steuerbescheids wird nachgeholt.

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