Dissertation: Schutzbereich und Eingriff in der Europäischen Grundrechtsdogmatik

Schutzbereich und Eingriff in der Europäischen Grundrechtsdogmatik

Begrenzungen des Tatbestands der Europäischen Grundrechte

Studien zum Völker- und Europarecht, Band 173

Hamburg , 532 Seiten

ISBN 978-3-339-11424-2 (Print)

ISBN 978-3-339-11425-9 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Sowohl der EGMR als auch der EuGH orientieren sich in ihrer Grundrechtsrechtsprechung an dem aus der deutschen Grundrechtsdogmatik bekannten dreistufigen Schutzbereich-Eingriff-Schranken-Schema. Die Verfasserin untersucht, ob EGMR und EuGH dabei Schutzbereich und Eingriff weit oder eng auslegen, indem sie abstrakt-generelle Begrenzungen vornehmen, die Freiheitsbetätigungen bzw. hoheitliche Maßnahmen in bestimmten Konstellationen vom grundrechtlichen prima facie-Schutz ausnehmen.

Dies ist insbesondere im Hinblick auf den lückenlosen Freiheitsschutz in Europa relevant, da weder in den Grundrechtsregimen der Union noch in der EMRK ein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit oder ein ähnliches Auffanggrundrecht existiert. Wenn Schutzbereich oder Eingriff nicht eröffnet sind, entfällt zudem der die hoheitliche Handlungsfreiheit begrenzende Rechtfertigungsdruck auf den Unionsgesetzgeber sowie die Kommission bzw. die Mitgliedstaaten bei Durchführung des Unionsrechts.

Vor diesem Hintergrund interessiert insbesondere die Auslegung von Schutzbereich und Eingriff der sogenannten Wirtschaftsgrundrechte, nämlich der Berufsfreiheit, der unternehmerischen Freiheit und der Eigentumsfreiheit, durch den EuGH. Es stellt sich die Frage, ob der EuGH die für die Union typischen Konflikte der wirtschaftlichen Freiheitsbetätigungen bzw. die Konflikte deren verfahrensrechtlichen Schutzes, insbesondere über das sogenannte Anwaltsprivileg, mit der hoheitlichen Durchsetzung des Binnenmarkts sowie der Förderung des Wettbewerbs zu lösen versucht, indem er Schutzbereich und Eingriff der Wirtschafts- und Verfahrensgrundrechte begrenzt. Auch wird untersucht, wie rational begründbar solche Ansätze im Hinblick auf die zu berücksichtigende Rechtsprechung des EGMR sind.

Schließlich werden die alternativen Möglichkeiten der Lösung der konkreten Konflikte auf Schrankenebene skizziert. Insbesondere wird das Potential der Schrankenebene untersucht, über die Einräumung von nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbaren Spielräumen die Flexibilität von Legislative und Exekutive hinreichend zu sichern.

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