Malte TantsBeweisverwertungsverbote im Rahmen einer „Gesamtschau“ in der Rechtsprechung
Schriften zum Strafprozessrecht, Band 25
Hamburg 2020, 628 Seiten
ISBN 978-3-339-11372-6 (Print)
ISBN 978-3-339-11373-3 (eBook)
Zum Inhalt
Ausgangspunkt dieser strafprozessrechtlichen Studie ist die kontrovers diskutierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 53, 294) aus dem Jahr 2009 zur akustischen Besuchsraumüberwachung von Ehegattengesprächen in der Untersuchungshaft.
Auch wenn kein Verstoß gegen strafprozessuale Vorschriften bestand, bejahte der BGH ein Beweisverwertungsverbot. Es musste daher der Frage nachgegangen werden, inwieweit kleinere Verletzungen von einzelnen Verfahrensregelungen, die für sich betrachtet nur „Sünden“ der Strafverfolgungsbehörden darstellen, im Rahmen einer Gesamtschau durch ein Beweisverwertungsverbot kompensiert werden dürfen. Dabei bietet das Recht auf ein faires Verfahren durchaus eine gute Grundlage für die Methode der Gesamtschau, wie auch ein Vergleich zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts zeigt.
Auch wenn eine Erweiterung dieser Methode auf alle Ermittlungsmaßnahmen nicht angezeigt erscheint, muss sich der BGH aber dennoch die Frage stellen lassen, warum die Methode nicht anhand der – dann weit auszulegenden – Selbstbelastungsfreiheit des Beschuldigten (sog. nemo-tenetur-Grundsatz) entwickelt wurde.
Schlagworte
AbhörfalleBeweisverwertungsverbotFair-Trial-PrinzipGesamtbetrachtungslehreGesamtschau RisikoerhöhungHeimliche EnthüllungsmaßnahmenNemo-tenetur-GrundsatzRechtsprechungRechtssicherheitStrafprozessrechtVerfahrensgerechtigkeitIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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