Dissertation: Die vorläufige Vollstreckbarkeit von Gerichtsentscheidungen erster Instanz im deutschen und spanischen Zivilprozess

Die vorläufige Vollstreckbarkeit von Gerichtsentscheidungen erster Instanz im deutschen und spanischen Zivilprozess

Eine rechtsvergleichende Darstellung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten einer Rechtsangleichung

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Schriftenreihe zum internationalen Einheitsrecht und zur Rechtsvergleichung, Band 64

Hamburg , 308 Seiten

ISBN 978-3-339-10614-8 (Print) |ISBN 978-3-339-10615-5 (eBook)

Zum Inhalt

Angesichts einer immer engeren Zusammenarbeit im europäischen Binnenmarkt gewinnt die justizielle Zusammenarbeit und dabei auch die Vollstreckung von Zivilgerichtsurteilen zwischen den europäischen Mitgliedstaaten stetig an Bedeutung. Für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr kann dabei die Vollstreckung vor Rechtskraft des Urteils von besonderer Bedeutung sein. Ein rascher Zugriff auf das Vermögen des Schuldners wäre etwa ratsam, sofern der Titelgläubiger insbesondere aufgrund der Auslandsberührung keine Gewissheit über die genaue wirtschaftliche Lage und ein ggf. drohendes Insolvenzverfahren gegen den Schuldner hat. Dabei finden sich in den einschlägigen Regelungen auf europäischer Ebene lediglich gewisse Rahmenbedingungen zur Vollstreckung eines zivilrechtlichen Urteils. Die genaue Ausgestaltung des Vollstreckungsverfahrens obliegt nach wie vor den Mitgliedstaaten.

Aljona Wilhelm untersucht in ihrer rechtsvergleichenden Abhandlung ausführlich die Regelungen der spanischen Zivilprozessordnung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Dabei stellt sie zunächst die vorläufig vollstreckbaren Urteilsarten in Deutschland und Spanien systematisch gegenüber und geht hierbei auch auf die Kostenvollstreckung unter Berücksichtigung der zuletzt ergangenen Entscheidung des Tribunal Constitucional zu den Gerichtsgebühren in Spanien ein. Hieran anschließend zeigt die Verfasserin zwei erhebliche, praxisrelevante Unterschiede zwischen der Einleitung der Vollstreckung in Spanien und Deutschland auf: Zum einen muss der Titelgläubiger in Spanien anders als in Deutschland zwingend die Einlegung der Berufung abwarten, bevor der Antrag auf vorläufige Vollstreckung in Spanien gestellt werden darf. Zum anderen bedarf es in Spanien keinerlei Sicherheitsleistung vor Vollstreckungsbeginn. Die Verfasserin erläutert in diesem Zusammenhang die Problematik der (drohenden) Insolvenz des Titelgläubigers und die Lösungsansätze in der spanischen Literatur. Ferner sind die deutlich voneinander abweichenden Widerspruchs- und Schadensersatznormen in Deutschland und Spanien Gegenstand der Untersuchung. Abschließend zeigt die Verfasserin die Auswirkungen bestehender europarechtlicher Bestimmungen sowohl auf die derzeitigen deutsch-spanischen Regelungsunterschiede als auch für eine potentielle Rechtsangleichung auf.

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