Doktorarbeit: Das gemeinschaftliche Testament aus historisch-vergleichender Sicht

Das gemeinschaftliche Testament aus historisch-vergleichender Sicht

Der Weg von der Frühen Neuzeit zur EU-Erbrechtsverordnung

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Studien zum Erbrecht, Band 21

Hamburg , 278 Seiten

ISBN 978-3-339-10362-8 (Print) |ISBN 978-3-339-10363-5 (eBook)

Zum Inhalt

Zum 17. August 2015 trat die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Sie hat das Ziel, Rechtssicherheit in Europa für Nachlassplanung und Nachlassauseinandersetzung, insbesondere für grenzübergreifende Erbfälle, zu erreichen.

Das gemeinschaftliche Testament erfreut sich unter Ehegatten in Deutschland großer Beliebtheit. Es zeichnet sich durch seine Zwitterstellung zwischen Erbvertrag und einfachem Testament aus. Doch gerade durch die EU-Erbrechtsverordnung ist das gemeinschaftliche Testament gefährdet und seine Zukunft unsicher. Es erscheint fraglich, ob das gemeinschaftliche Testament tatsächlich noch unter Berücksichtigung der Probleme der EU-Erbrechtsverordnung und seines geschichtlichen Hintergrundes eine Existenzberechtigung in Deutschland und Europa hat.

Rückschlüsse auf die aktuellen Herausforderungen lassen dabei seine Geschichte in Deutschland seit der Frühen Neuzeit und ein Rechtsvergleich in Europa zu.

So wurden seit der erstmaligen Erwähnung im Hamburger Stadtrecht im Jahr 1497 eine Vielzahl von verschiedenen Regelungen und Lösungen vertreten. Diese unterschieden sich in der Frage der Zulässigkeit, der Bindungswirkung und den Auslegungsregeln erheblich voneinander. Auch bei der Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuches war das gemeinschaftliche Testament nicht unumstritten und hat erst über Umwege den Weg in das Gesetzbuch gefunden.

Aber auch innerhalb Europas hat das gemeinschaftliche Testament einen sehr unterschiedlichen Stand. Dieser reicht vom Verbot im romanischen Rechtskreis bis zur Erlaubnis in den skandinavischen Ländern. Es liegt damit eine Rechtszersplitterung vor, wobei das gemeinschaftliche Testament sehr selten anerkannt ist.

Was sind nun die konkreten Auswirkungen der EU-Erbrechtsverordnung auf das gemeinschaftliche Testament in Deutschland und welche notwendigen Änderungen müsste der Gesetzgeber gegebenenfalls vornehmen? Bietet vielleicht eine andere, bereits in der Vergangenheit vertretene Regelung des gemeinschaftlichen Testaments eine zukunftsfähige Lösung?

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