Doktorarbeit: „Racial Profiling“: Eine rechtsvergleichende Untersuchung des Rassendiskriminierungsverbotes

„Racial Profiling“: Eine rechtsvergleichende Untersuchung des Rassendiskriminierungsverbotes

Die Verfassungsmäßigkeit der polizeilichen Kontrolle zwecks Verhinderung und Unterbindung von unerlaubter Einreise nach §22 I a BPolG am Maßstab des Art. 3 III S. 1 GG

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 409

Hamburg , 270 Seiten

ISBN 978-3-339-10178-5 (Print)

ISBN 978-3-339-10179-2 (eBook)

Zum Inhalt

Liegt eine vom deutschen Grundgesetz verbotene Diskriminierung vor, wenn Polizisten eine beliebige Person in einer öffentlichen Einrichtung, wie bspw. Bahnhof oder Flughafen, ohne einen an sie gerichteten konkreten Verdacht kontrollieren, und zwar aufgrund der „Hautfarbe“? Dass die sich aus solchen Polizeiarbeiten ergebenden Streitigkeiten in Deutschland seit einigen Jahren Gegenstand gerichtlicher Verhandlungen sind, hat die deutsche Rechtswissenschaft noch nicht dazu bewegt, über das dahinter stehende Problem der unzureichenden grundlegenden dogmatischen Ausgestaltung der Gleichheitssätze, insbesondere des Art. 3 III S. 1 des Grundgesetzes erneut und zeitgemäß nachzudenken. Dabei fehlt es sowohl an ständiger Rechtsprechung wie auch eingehenderer juristischer Auseinandersetzung. Die bisherige Rechtsprechung hierzu kommt lediglich aus niedrigeren Instanzen und ist widersprüchlich.

Ist die „Hautfarbe“ als Ermessenskriterium für die polizeiliche ereignisunabhängige Kontrolle nach § 22 I a BPolG als Rechtsanwendung verfassungsrechtlich zulässig?

Um diese Frage zu beantworten, bedarf es einer vorausgehenden Erörterung der bestehenden Rechtsdogmatik zu dem besonderen Diskriminierungsverbot des Art. 3 III S. 1 GG. Die bislang unzureichende Untersuchung der Vereinbarkeit solcher Kontrollen mit dem grundgesetzlichen Rassendiskriminierungsverbot ist darauf zurückzuführen, dass die herkömmlichen Lesarten des Art. 3 III S. 1 GG einige Lücken, ja Defizite aufweisen. Diese Mängel bedingen zum einen, dass die tatbestandliche Ausgestaltung von Ungleichbehandlungen am Maßstab des Art. 3 III S. 1 GG auf Irrwege gerät, und zum anderen, dass entsprechende Beweisfragen – Beweispflicht- und lastverteilung sowie konkrete Beweisanforderungen für die Darlegung einer rechtfertigungsbedürftigen Ungleichbehandlung – unbefriedigend beantwortet werden. Diese Lücken will der Verfasser in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeitsprüfung einer rassenrelevanten Ungleichbehandlung in Gestalt von Rechtsanwendung am Beispiel der Kontrolle nach § 22 I a BPolG schließen.

Einleitend geht der Verfasser der Verfassungsmäßigkeitsfrage von Racial Profiling in den USA nach, die ein Pendant zu der verfassungsrechtlichen Rassendiskriminierungsfrage in Deutschland bildet und deren Lösungsansätze aufschlussreiche Lehren für die Untersuchung liefern können.

Da als Maßstäbe für die materielle Verfassungsmäßigkeitsprüfung rassenrelevanter Ungleichbehandlung nicht nur das Diskriminierungsverbot des Art. 3 III S. 1 GG, sondern auch die für Deutschland geltenden völker- und unionsrechtlichen Vorschriften in Betracht kommen, werden auch diese rechtlichen Vorgaben in einem eigenständigen Teil dargelegt.

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