Dissertation: Die Arbeitnehmereigenschaft von Mannschaftssportlern

Die Arbeitnehmereigenschaft von Mannschaftssportlern

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Sportrecht in Forschung und Praxis, Band 24

Hamburg , 326 Seiten

ISBN 978-3-8300-9393-0 (Print) |ISBN 978-3-339-09393-6 (eBook)

Zum Inhalt

Wenn ein Beschäftigter als Arbeitnehmer einzustufen ist, zieht dies arbeits-, sozialversicherungs- sowie steuerrechtliche und damit einhergehend ökonomische Konsequenzen für die Vertragsparteien nach sich. Dies gilt auch im Mannschaftssport. Dabei ist unerheblich, ob die Mannschaftssportler sportverbandsrechtlich als Amateure, Vertragsspieler oder Lizenzspieler geführt werden: Liegen die drei den Arbeitnehmerbegriff ausfüllenden Merkmale des privatrechtlichen Vertrages, der Dienstleistung und der persönlichen Abhängigkeit vor, sind die Spieler als Arbeitnehmer zu qualifizieren.

Da es sich bei einem Sportleistungsverhältnis um kein klassisches Beschäftigungsverhältnis handelt, bedarf es einer genaueren rechtlichen Betrachtung. In dieser Studie werden die Sportleistungsverhältnisse der Amateure, Vertragsspieler und Lizenzspieler anhand des herrschenden Arbeitnehmerbegriffs einer dezidierten Überprüfung unterzogen, wobei die jeweiligen Besonderheiten herausgearbeitet werden. Bei den Amateuren ist zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine sportliche Nebenbeschäftigung Arbeit im Rechtssinne sein kann und ob pauschale Aufwendungsentschädigungen als verdeckte Entgeltleistungen zu werten sind. Hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation der Beschäftigungsverhältnisse der Lizenzspieler stellt sich die Frage, ob diese aufgrund der üppigen Gehälter, des hohen Sozialstatus und der eigenverantwortlichen Wertschöpfung persönlich abhängig sind.

Kurz dargelegt werden jeweils die tragenden Argumente zur rechtlichen Einordnung des Verhältnisses zwischen Nationalspieler und nationalem Fachverband. Sodann wird der Lizenzspielervertrag zwischen Lizenzspieler und Lizenzgeber einer arbeitsrechtlichen Einordnung zugeführt. Schließlich wird der Frage nachgegangen, ob die Rechtsverhältnisse minderjähriger Mannschaftssportler, die im Rahmen eines Nachwuchsförderprogramms auf den Profisport vorbereitet werden, dem arbeitsrechtlichen Regime aufgrund der Anwendbarkeit des Berufsbildungsgesetzes unterfallen.

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