Michael KruschinskyDie rechtliche Bedeutung sogenannter alterstypischer Veränderungen für die Minderung der Erwerbsfähigkeit, den Grad der Schädigungsfolgen und den Grad der Behinderung
Studien zum Sozialrecht, Band 48
Hamburg 2017, 144 Seiten
ISBN 978-3-8300-9267-4 (Print)
ISBN 978-3-339-09267-0 (eBook)
Zum Inhalt
Die Studie befasst sich mit Fragen der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) und des Grades der Behinderung (GdB), denen als zentrale Begriffe in der gesetzlichen Unfallversicherung, dem sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht besondere Bedeutung zukommt. Besonders wird untersucht, ob sich alterstypische Veränderungen wie etwa die altersbedingte Verminderung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit auf die Bemessung auswirken insbesondere ob sie auch zu einer Herabbemessung führen können.
Kernpunkt der Untersuchung ist die Frage, welche rechtsdogmatische Begründung für die seit jeher bestehende Verwaltungspraxis der Belassung der MdE, des GdS und des GdB in der einmal festgestellten Höhe bei späterem Hinzutreten sogenannter alterstypischer Veränderungen bis zum Tode des betroffenen Menschen gefunden werden kann.
Notwendigerweise werden zunächst die rechtlichen Grundlagen und ihre historischen Entwicklungen sowie die wesentliche Strukturprinzipien der Unfallversicherung, des Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts dargestellt.
Für den Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung und dem Entschädigungsrecht sind nur Funktionseinbußen zu berücksichtigen, die „infolge“ eines rechtlich geschützten Ereignisses eingetreten sind. Daher ist die dort geltende Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung in verschiedenen verwaltungsverfahrensrechtlichen Situationen zu beleuchten. Für den von Kausalitätserfordernissen freien Bereich des Schwerbehindertenrechts wird besonders der Begriff der Behinderung und dabei das gesetzliche Merkmal der notwendigen Abweichung vom alterstypischen Zustand auch unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher, europarechtlicher und sonstiger völkerrechtlicher Vorgaben untersucht.
Die eingangs geschilderte Belassung von MdE, GdS und GdB erweist sich für die Unfallversicherung und das Entschädigungsrecht als rechtmäßig und zwar nicht wegen der - nur für die Unfallversicherung - aus dem Begriff der MdE fließenden Grundsätze der abstrakten Schadensberechnung, sondern - für beide Bereiche - wegen der aus dem Kausalitätserfordernis folgenden Grundsätze über die Nichtberücksichtigung sogenannter Nachschäden. Dagegen ist die genannte Praxis im Schwerbehindertenrecht nach geltendem Recht rechtswidrig. Ihre Legalisierung durch eine Ergänzung der Bestimmungen über den GdB ist aber trotz erheblicher Bedenken im Hinblick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art 3 Absatz 1 Grundgesetz möglich.
Schlagworte
Alterstypische VeränderungenGesetzliche UnfallversicherungGrad der BehinderungGrad der SchädigungsfolgenMinderung der ErwerbsfähigkeitSchwerbehindertenrechtSoziales EntschädigungsrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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