Beate WernerCompliance und couragiertes Handeln
Zur Bedeutung individueller Urteilskraft in Hinweisgebersystemen
1. Auflage
COMPLIANCE, Band 16
Hamburg 2020, 392 Seiten
ISBN 978-3-8300-9258-2 (Print)
ISBN 978-3-339-09258-8 (eBook)
Zum Inhalt
Die Reputations- und Vermögensschäden der Vergangenheit durch wirtschaftskriminelle Handlungen haben zu einem immer engmaschiger werdenden Netz aus Regulierungen, Leitlinien, Verfahren und Kontrollmechanismen geführt. Gesetzliche Regulierungen allein genügen jedoch nicht als Abwehrmechanismus gegen Wirtschaftskriminalität. Auch eine Compliance-Automatisierung ist nur begrenzt möglich.
In diesem Werk wird begründet, warum Compliance-Systeme nur mit moralisch Handelnden sinnvoll zusammen wirken. Eine couragierte Handlung, wie beispielhaft die des Hinweisgebens, basiert auf der Konstellation von situativen und personalen Einflüssen. Die Corporate-Governance-Maßnahmen stellen dabei die situativen Voraussetzungen dar. Personale Voraussetzungen wie die Werteorientierung des Individuums sind jedoch maßgeblich für die Handlungsverläufe. Das individuelle Urteilsvermögen bildet die Voraussetzung für couragiertes Handeln. Mit der Förderung der individuellen Urteilskraft kann couragiertes Verhalten gefördert werden.
Ein sinnvolles Zusammenwirken zwischen System und Individuum auf der Grundlage einer gemeinsamen Werteorientierung resultiert in einer proaktiven Compliance. Diese wiederum leistet einen wertvollen Beitrag zur Prävention wirtschaftskrimineller Handlungen.
Schlagworte
Business EthicsComplianceCorporate GovernanceDissensFinanzenHinweisgebersystemeindividuelle UrteilskraftMoralentwicklungOrganisationRechnungswesenUnternehmensführungUnternehmensüberwachungWertemanagementWhistleblowingWirtschaftskriminalitätIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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