Dissertation: Qualitative Eigenmittelanforderungen für Banken zur rechtlichen Umsetzung von Basel III in Deutschland

Qualitative Eigenmittelanforderungen für Banken zur rechtlichen Umsetzung von Basel III in Deutschland

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Schriften zum Bank- und Kapitalmarktrecht, Band 4

Hamburg , 210 Seiten

ISBN 978-3-8300-8261-3 (Print) |ISBN 978-3-339-08261-9 (eBook)

Zum Inhalt

Die im Jahre 2007 ausgebrochene Subprimekrise, die aus einer zu sorglosen Kreditvergabe und sinkenden Immobilienpreisen in den USA entstand, bildet den Ausgangspunkt der Studie. Die Krise mündete in dem historischen Kollaps der US-amerikanischen Investmentbank Lehmann Brothers, was ein internationales Finanzmarktbeben nach sich zog.

Das Finanzsystem kam am 15. September 2008 annähernd zum Stillstand. Was als Subprimekrise begonnen hatte, bekam von diesem Tag an eine neue Dynamik. Die Gründe für die Verunsicherung im System waren neben der genannten Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers auch das Wanken des US-Versicherers AIG sowie weiterer Banken. Weltweit waren ähnliche „Nahezu-Zusammenbrüche“, teils als Folge der Lehmann-Insolvenz, zu beobachten. In Europazählen unter anderem die folgenden Fälle dazu: Die Verstaatlichung der deutschen Hypo Real Estate und der niederländischen SNS Real Group sowie die massive staatliche Stützung der spanischen Bankia. Daraus ist eine andauernde Krise der Finanzwirtschaft erwachsen mit den Banken in ihrem Zentrum.

Eine der Grundaufgaben von Banken ist die Fristentransformation. Dabei werden Sparer, die eine Affinität für kurzfristige Anlageperiodenhaben, mit Investoren mit längerfristigen Finanzierungsbedürfnissen vermittelt. Zahlreichen Banken gelang die Anschlussfinanzierung ihrer Positionen nicht mehr. Insbesondere Institute, die verstärkt auf den Großhandels- und Interbankenmarkt angewiesen waren, hatten damit zu kämpfen, dass ihre charakteristischen Finanzierungsquellen versiegten. Das kam daher, weil die Kreditgeber im Markt besorgt waren, dass ihre Forderungen nicht vertragsgemäß bedient werden. Nicht einmal deutliche Zinsaufschläge wurden als angemessener Ausgleich für diese gravierende Unsicherheit angesehen. Daher hatten einige Großkreditnehmer keinen Zugang mehr zu Finanzierungen. Als besonders kritisch war der Finanzierungsbedarf einiger europäischer Banken zu werten, die langfristige Forderungen in US-Dollar mit kürzeren Laufzeiten aus dem Euro refinanzierten, und darüber hinaus mit nicht funktionierenden Swap-Märkten konfrontiert waren.

Diese Entwicklung hat in den meisten Staaten mit hoch entwickelten Bankenmärkten zu enormen öffentlichen Stabilisierungsmaßnahmen geführt, welche aus Steuergeldern finanziert werden mussten. Nach den Erfahrungen mit dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers hielten es die Regierungen für erforderlich, Institute zu stützen, um die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu erhalten und die Realwirtschaft möglichst wenig zu beschädigen. Somit wurde die Erwartung des Marktes erfüllt, nach welcher für Banken, die so groß sind, dass ihr Kollaps jene Funktionsfähigkeit beeinträchtigen würde, eine implizite Staatsgarantie gelte. Öffentliche Aufwendungen für die Bankenrettung haben in einigen Ländern zu einem deutlichen Anstieg der Staatsverschuldung geführt.

Als Konsequenz aus dieser Problematik wurde schon zu einem frühen Zeitpunkt der Krisenentwicklung ein Versuch unternommen gegenzusteuern. Auf dem G20-Gipfel am 15. November 2008 in Washington verständigten sich die Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten auf den einvernehmlichen Standpunkt über die Gründe und die Struktur der Finanzmarktkrise, und sie haben begonnen einen Aktionsplan mit Reformansätzen zu fixieren. Als ein zentraler Punkt zur Umsetzung dieser Reformansätze ist die Veröffentlichung des Basel III Regelwerks am 16. Dezember 2010 durch den Basler Ausschuss (BCBS) zu nennen.

Im Fokus der Untersuchung stehen vor allem die qualitativen Kapitalanforderungen an die Finanzinstitute, die rechtliche Umsetzung dieser Anforderungen und die Kommentierung dieser Vorschriften. Trotz dieses sehr spezifischen Fokus, vermittelt der Grundlagenteil der Studie unter anderem einen Gesamtüberblick über Basel III und ein Verständnis des Konzeptes hinter Basel III.

Im Hauptteil wird schwerpunktmäßig die rechtliche Umsetzung von Basel III vor dem Hintergrund einer Anwendung der Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland beleuchtet. Die Vorschläge des Basler Ausschusses als supranationale Institution sind rechtlich nicht bindend. Aus diesem Grund wurde auf Ebene der Europäischen Union eine Umsetzung der Vorschläge mittels EU-Verordnung (CRR - Capital Requirements Regulation) und Richtlinie (CRD IV - Capital Requirements Directive) durchgeführt. Die CRR wurde wirksam ab dem 01. Januar 2014 auf Ebene der gesamten Europäischen Union, und somit auch in der Bundesrepublik Deutschland. Für die CRD IV war eine nationale Umsetzung der darin enthaltenen Vorschriften zum 1. Januar 2014 notwendig. Vor diesen Hintergründen befasst sich der Autor mit dem Thema „Qualitative Eigenmittelanforderungen für Banken zur rechtlichen Umsetzung von Basel III in Deutschland“.

Die genannte Themenstellung wird aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Kern der Studie ist die Darstellung, Erläuterung und Kommentierung der Ermittlungsmethodik der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel, und insbesondere der qualitativen Anforderungen, die an sie gestellt werden. Grundlage hierfür ist die finale Version der CRR. Ein weiterer Punkt dieser Studie sind die Darstellung und der Vergleich der unterschiedlichen Standpunkte der am Trilog beteiligten Organe der Europäischen Union.

Rechnungslegungsnormen sind als Basis für die aufsichtsrechtliche Eigenmittelermittlung zu nennen, da CRR/CRDIV immer wieder auf den anwendbaren Rechnungslegungsrahmen verweisen. In Deutschland ist sowohl eine Anwendung der Normen nach HGB, als auch nach IAS/IFRS denkbar. Daher wird an relevanten Stellen auf die möglichen Auswirkungen der Anwendung unterschiedlicher Rechnungslegungsstandards auf die aufsichtsrechtliche Eigenmittelermittlung hingewiesen.

Seit dem Jahr 2010 wurden einige wissenschaftliche Arbeiten zum Thema Basel III und dessen (rechtliche) Umsetzung veröffentlicht. Allerdings zielen diese Arbeiten in andere Richtungen als diese Studie. Das in dieser Ausarbeitung behandelte Thema „Qualitative EigenmitteIanforderungen für Banken zur rechtlichen Umsetzung von Basel III in Deutschland“ wurde bislang nicht als eine eigenständige, umfassende Analyse veröffentlicht. Das Werk hat den Anspruch, als Gesetzeskommentar für die zur aufsichtsrechtlichen Eigenmittelermittlung relevanten Normen der CRR zu fungieren.

Für die alte Basel II-Welt und deren Umsetzung gab es wissenschaftliche Ausarbeitungen zum Thema Kapital, welche dem Anspruch einer derartigen Arbeit gerecht werden konnten, allerdings mit der Implikation, dass diese Analysen und Kommentierungen auf einer Basel II-Welt basierten.

Die Frage, ob die Umsetzung der qualitativen Eigenmittelvorschriften aus Basel III in Deutschland zu einer juristisch hinreichenden Verbesserung der Kapitalausstattung von Finanzinstituten führt, um die anhaltende Krise zu lindern und ein erneutes Aufflammen einer solchen zu verhindern, gilt es anhand dieser Ausarbeitung zu beantworten.

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