Marcin ChmielewskiDie Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland und in Polen
Brandenburgische Studien zum Öffentlichen Recht, Band 14
Hamburg 2013, 390 Seiten
ISBN 978-3-8300-7422-9 (Print)
ISBN 978-3-339-07422-5 (eBook)
Zum Inhalt
Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung mit der Richtlinie 2006/24/EG vom 15.3.2006 sorgte in weiten Kreisen der Datenschützer und Verfassungsrechtler für Unruhe, da es damit die große Einschränkung der Bürgerrechte befürchtet wurde. Eine lebhafte Diskussion hat sich auch über die Wirksamkeit der Richtlinie selbst entwickelt. Beanstandet wurde nicht nur ihre materielle Rechtmäßigkeit, sondern auch die Wahl der Rechtsgrundlage für ihren Erlass.
Der Autor befasst sich ausführlich mit der Problematik der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung sowohl mit den europäischen Grundrechten als auch mit den in den Verfassungen der zwei Nachbarstaaten – Bundesrepublik Deutschland und Republik Polen enthaltenen Grundrechten. Die Einsetzung einer vergleichenden Methode ermöglicht dem Verfasser einen genaueren Blick auf die bestehenden Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und in Polen zu werfen.
Das Ergebnis, das nach der Ausführlichen Auseinandersetzung mit der oben beschriebenen Problematik, herauskam, überrascht nicht. Wenn man bedenkt, dass die Vorratsdatenspeicherung die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen bedeutet, dann muss man sich der Gruppe der Kritiker der Art von Bürgerüberwachung anschließen.
Die schrittweise Analyse der einzelnen Grundrechte zeigt deutlich, dass es mit der Vorratsdatenspeicherung um einen sehr intensiven und tiefen Grundrechtseingriff in die Rechte sowohl der natürlichen als auch der juristischen Personen handelt.
Das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ galt in der Bundesrepublik Deutschland vom 1. Januar 2008 bis zum 2. März 2010, bis es vom Bundesverfassungsgericht für nicht erklärt wurde. Das polnische Umsetzungsgesetz gilt zwar noch, aber ein entsprechender Antrag beim polnischen Verfassungsgerichtshof wurde auch eingereicht. Die Tatsache, dass die Umsetzungsgesetze auch schon in Rumänien und Tschechien aufgehoben wurden und ein Vorlageverfahren beim EuGH anhängig ist, prophezeit das schnelle Ende der Vorratsdatenspeicherung in Europa und die Rückkehr der Normalität in der zwischenmenschlichen Kommunikation.
Schlagworte
BinnenmarktDatenschutzEuroparechtRichtlinieUmsetzungVerfassungsrechtVorratsdatenspeicherungIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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