Doktorarbeit: Der Antrag der Landtagsabgeordneten Best und Genossen von 1928 auf Beschränkung des hessischen Notariats und die Geschichte des Notariats, der Ortsgerichte und des Grundbuchwesens in Hessen bis 1928

Der Antrag der Landtagsabgeordneten Best und Genossen von 1928 auf Beschränkung des hessischen Notariats und die Geschichte des Notariats, der Ortsgerichte und des Grundbuchwesens in Hessen bis 1928

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Rechtsgeschichtliche Studien, Band 60

Hamburg , 268 Seiten

ISBN 978-3-8300-7276-8 (Print) |ISBN 978-3-339-07276-4 (eBook)

Rezensionen

[...] Wirbelauer hat eine geschickt konzipierte Arbeit vorgelegt. Er liefert dem Leser viele Informationen über das deutsche Notariat im Allgemeinen und das Notariat des Vorkriegshessen im Besonderen. Methodisch interessant, neu und wichtig für die Notariatsgeschichte ist, wie er das Notariat in der „Wettbewerbssituation“ mit anderen Beurkundungs- und Beglaubigungsstellen (Ortsgerichte, Schreiber) darstellt. Das scheint auf ein Defizit der bisherigen Forschung hinzuweisen, die den Notar als Urkundsperson zu sehr in den Mittelpunkt stellt und andere Akteure vernachlässigt. [...]

Oliver Vossius in: Savigny Zeitschrift für Rechtsgeschichte, GA 132 (2015)

[...] Im Hinblick darauf, dass das hessische Notariatsrecht im „Handbuch zur Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung von 1512“ (2012) keine Darstellung gefunden hat, hat Wirbelauer mit seinem Werk nicht nur für die hessische, sondern auch für die deutsche Notariatsrechtsgeschichte eine erhebliche Lücke geschlossen.



Zum Inhalt

Anlass der Studie ist ein Antrag im Landtag des Volksstaates Hessen, der umfangreiche Änderungen in den Beurkundungszuständigkeiten der Notare und Ortsgerichte in Hessen beabsichtigte. Da hiermit weitenteils ein Rechtszustand wiederhergestellt werden sollte, der ursprünglich in zwei Provinzen des Großherzogtums Hessen bestand, setzt sich der Autor mit der Entwicklung der Notariate, der Ortsgerichte und des Grundbuchwesens in den drei hessischen Teilprovinzen auseinander bis zum Jahr 1928.

Hierbei wird gleichermaßen – beginnend von den römischen Wurzeln – die Entwicklung des Notariates nach Reichsrecht und hessischem Partikularrecht dargestellt, wie auch das Notariat französischer Prägung, wie es sich nach der französischen Eroberung in Rheinhessen unter dem Einfluss der französischen Revolutionsgesetzgebung entwickelt hat. Außerdem wird die hessenweite Rechtsvereinheitlichung von 1900 in diesem Bereich und deren Auswirkungen dargestellt.

Auf diesem Hintergrund nimmt der Verfasser zunächst eine eigene Bewertung des Antragsanliegens anhand der ermittelten historischen Erfahrungen und Entwicklungen vor.

Schließlich setzt sich das Werk in seinem letzten Abschnitt auch mit den Reaktionen und Stimmen der Zeit zu dem betreffenden Landtagsantrag auseinander und stellt sie sowie die betreffende Landtagsdebatte und Abstimmung dar.

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