Dissertation: Die Bewertung von Rückstellungen nach EStG – de lege lata et ferenda

Die Bewertung von Rückstellungen nach EStG – de lege lata et ferenda

unter Berücksichtigung der IFRS

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Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 93

Hamburg , 356 Seiten

ISBN 978-3-8300-6568-5 (Print) |ISBN 978-3-339-06568-1 (eBook)

Zum Inhalt

Die Untersuchung hinterfragt die Verknüpfung von handelsrechtlicher Rechnungslegung und steuerlicher Gewinnermittlung (Maßgeblichkeitsgrundsatz) de lege lata et ferenda. De lege lata wird hierbei insbesondere eine mögliche mittelbare Einflussnahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) auf die Steuerbilanz über den Maßgeblichkeitsgrundsatz untersucht. De lege ferenda wird sodann die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Inbezugnahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die steuerliche Gewinnermittlung hinterfragt. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Bewertung von Rückstellungen in Steuerbilanz und IFRS gelegt.

De lege lata wird der Maßgeblichkeitsgrundsatz vor dem Hintergrund von Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und einer zunehmenden Einflussnahme der IFRS auf die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) als formell verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Dem International Accounting Standard Komitee (IASB) als privater Institution mangelt es an Legitimation für den Erlass steuerverfassungsrechtlicher Regelungsmaterie.

Für die Untersuchung der materiellen Verfassungskonformität der Verknüpfung von Handels- und Steuerbilanz werden aus der Verfassung zunächst „Soll-Kriterien“ für das Steuerbilanzrecht gewonnen. Als grundlegende Prinzipien werden das Realisations- und das Imparitätsprinzip erkannt. Auch den handelsrechtlichen GoB liegen diese Prinzipien, im Rahmen eines hier geltenden Vorsichtsprinzips, zu Grunde. Generell wird der Maßgeblichkeitsgrundsatz de lege lata daher als materiell verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft. In einer vergleichenden Betrachtung zur Gewinnermittlung nach IFRS wird festgestellt, dass dem Realisations- und Imparitätsprinzip eine andere Bedeutung als nach Steuerverfassungsrecht zukommt. Es ist daher zu ermitteln, inwieweit sich die IFRS-Regelungen im Einzelfall für ein Steuerbilanzrecht de lege ferenda eignen:
Innerhalb der Bewertung von Rückstellungen wäre eine Heranziehung der IFRS-Regelung (IAS 37) als „starting point“ für ein Steuerbilanzrecht de lege ferenda durchaus zu begrüßen. Die Bewertung von Rückstellungen stößt de lege lata auf erhebliche steuerverfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/200/2002 eingeführten Sondervorschriften steuerbilanzieller Rückstellungsbewertung führen zu einem zu geringen oder verzerrten Ausweis von Rückstellungen in der Steuerbilanz. Ausgenommen der Zukunftsgerichtetheit der Rückstellungsbewertung nach IFRS führt die Regelung des IAS 37 zu einer realistischeren Abbildung von Rückstellungen.

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