Coverabbildung: Dissertation, „Die Haftung des Insolvenzverwalters nach der Insolvenzordnung“ von Jutta Laws

Jutta Laws Die Haftung des Insolvenzverwalters nach der Insolvenzordnung

Hamburg 2011, 228 Seiten

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[…] Das Buch ist schlüssig gegliedert und enthält eine Vielzahl von Verweisen auf Literatur und Rechtsprechung. Es eignet sich hervorragend für Rechtsabteilungen aller Gläubiger, v. a. natürlich der Banken, die Ansprüche gegen Insolvenzverwalter geltend machen möchten.

ForderungsPraktiker, 3/2012

Zum Inhalt

In Insolvenzkreisen wird gemeinhin die Auswahl des Insolvenzverwalters zur „Schicksalsfrage des Insolvenzverfahrens“ erhoben.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Fortan entscheiden sein Können und seine Fähigkeiten über die Erreichung des Verfahrensziels der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger und damit über den Erfolg der Insolvenzverwaltung. Die InsO verleiht dem Insolvenzverwalter aber nicht nur erhebliche Rechtsmacht, sondern regelt als Kehrseite zugleich auch seine Verantwortlichkeit für Pflichtverletzungen, mithin die Haftung, wenn und soweit das Vermögen der Insolvenzbeteiligten durch die Amtsführung des Insolvenzverwalters Schaden erleidet.

Das Werk zeigt auf, welche Rechtsstellung dem Insolvenzverwalter durch die InsO zugeschrieben wird und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang er nach § 60 InsO und insbesondere nach der „neuen“ Haftungsnorm des § 61 InsO für Pflichtverletzungen persönlich einzustehen hat. Gleichzeitig wird untersucht, ob und inwiefern die Art der neuen Haftungsregelung in § 61 InsO sich von dem durch § 82 KO bzw. § 8 Abs. 1 S. 2 GesO bestimmten Rechtszustand unterscheidet, konkret, ob sich aus der geänderten Zielsetzung der InsO besondere, neue oder verschärfte Haftungsrisiken ergeben. Hierbei werden praxisrelevante Fragen und Bezüge aufgezeigt und – soweit angezeigt – einer Lösung zugeführt.

Ein eigenes Kapitel widmet sich Fragen der prozessualen Durchsetzung auf § 61 InsO gestützter Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter.

Bibliografische Daten

Autorin Jutta Laws
Titel Die Haftung des Insolvenzverwalters nach der Insolvenzordnung
Seiten 228
Erscheinungsjahr 2011
Ort Hamburg
ISBN (Print) 978-3-8300-5698-0
eISBN (eBook) 978-3-339-05698-6
Schriftenreihe Insolvenzrecht in Forschung und Praxis
Herausgeber Prof. Dr. Christian Heinrich
Band 55

Über Jutta Laws

Dr. Jutta Laws ist Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Hamm sowie Güterichterin und leitet dort einen Zivilsenat mit Schwerpunkt auf Schadensersatz- und Verkehrsunfallsachen. Zudem steht sie dem Justizprüfungsamt beim OLG Hamm vor und ist seit vielen Jahren in der juristischen Ausbildung engagiert.

Nach dem Eintritt in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1990 war sie zunächst am Amtsgericht tätig, bevor sie an das Landgericht und schließlich an das Oberlandesgericht Hamm wechselte. Dort übernahm sie später auch den Vorsitz eines Zivilsenats und verantwortet heute neben ihrer richterlichen Tätigkeit die Organisation und Durchführung der juristischen Staatsprüfungen. Ihre Laufbahn ist geprägt von kontinuierlicher fachlicher Entwicklung innerhalb der nordrhein-westfälischen Justiz.

Neben ihrer Tätigkeit im Gerichtswesen ist sie als Lehrbeauftragte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie an der Ruhr-Universität Bochum in die juristische Ausbildung eingebunden. Darüber hinaus gehört sie dem Justizprüfungsamt beim OLG Hamm seit 1998 an. Fachlich befasst sie sich unter anderem mit Fragen des Insolvenzrechts und veröffentlicht hierzu regelmäßig wissenschaftliche Beiträge.

Dr. Laws verbindet ihre richterliche Arbeit mit einem ausgeprägten Engagement für die Nachwuchsförderung in der Rechtswissenschaft und gilt als langjährig erfahrene Vertreterin der nordrhein-westfälischen Justiz.

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