Doktorarbeit: Ersatzteillieferung und Wartung als Unterstützungspflichten des Kaufvertrages

Ersatzteillieferung und Wartung als Unterstützungspflichten des Kaufvertrages

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 250

Hamburg , 204 Seiten

ISBN 978-3-8300-5268-5 (Print) |ISBN 978-3-339-05268-1 (eBook)

Zum Inhalt

Seit über zweitausend Jahren wird über die Pflichten, die sich aus dem Kaufvertrag für die Parteien ergeben, nachgedacht. Ein Ende dieses Ringens ist aufgrund immer neuer Fragestellungen und Probleme noch nicht in Sicht. Die vorliegende Arbeit ist ein Diskussionsbeitrag zu den Rechten und Pflichten der Parteien nach Erbringung der Hauptleistungspflichten. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Frage, ob der Käufer eines hochwertigen Produktes von seinem Verkäufer oder direkt vom Hersteller die Lieferung von Ersatzteilen oder die Erbringung von Wartungsleistungen verlangen kann.

Am besten lässt sich der Problemkreis der Ersatzteil- und Wartungsverfügbarkeit an einem realen und von der Rechtsprechung bereits entschiedenen Beispiel eines Kfz-Kunden beschreiben. Dieser Opel-Kunde benötigte 2001 für seinen Calibra einen Zylinderkopf, der auf dem freien Markt nicht verfügbar war. Es dauerte fast zwei Jahre, bis Opel das benötigte Ersatzteil liefern konnte. Der Wagen musste zwischenzeitlich stillgelegt werden und konnte vom Kunden nicht genutzt werden.

Diese für den Kunden missliche Situation verdeutlicht die zunehmende Abhängigkeit der Käufer technischer Produkte von der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Wartungsleistungen. Kann der Käufer diese Leistungen auf dem freien Markt nicht erhalten und ist der Hersteller nicht bereit oder in der Lage, diese Leistungen zu erbringen, kann dies für den Käufer einen Totalausfall seines Kaufgegenstandes bedeuten. Dabei stehen die Kosten für die benötigten Ersatzteile und Wartungsleistungen häufig in keiner Relation zu der ursprünglichen Investition oder zu einer Neuanschaffung des Kaufgegenstandes.

Die gesetzliche Gewährleistung hilft dem Käufer in der Regel nicht weiter, da die Gewährleistungsfrist gerade bei langlebigen Produkten nur einen Bruchteil der tatsächlichen Lebenserwartung des Kaufgegenstandes abdeckt. Gerade gegen Ende der Nutzungsdauer eines technischen Produktes steigt jedoch erfahrungsgemäß der Bedarf an Ersatzteilen und Wartungsleistungen. Aufgrund der z.T. deutlich verkürzten Produkt- und Innovationszyklen sowie der Notwendigkeit, Lagerkosten zu reduzieren, sinkt bei den Herstellern hingegen die Bereitschaft, Ersatzteile und Wartungsleistungen verfügbar zu halten.

Diese Abhängigkeit des Käufers verschärft sich noch durch die zunehmende Verwendung von Bauteilen mit eigener Software (z.B. Motorsteuerung, sensorgesteuerte Scheinwerfer etc.), da die hier eingebaute Software nicht mehr von Dritten, sondern nur noch vom Inhaber des Sourcecodes „repariert“ werden kann4. Änderungen und Anpassungen an Software sind nur durch eine Anpassung der ursprünglichen Programmierung im sog. Source- oder Quellcode möglich. Die auf einem Computer, einem Sensor oder eben in der Motorsteuerung laufende Software (sog. Objektcode) ist nicht mehr änderbar und damit nicht reparier- oder anpassbar. Dieses Problem stellt sich natürlich auch bei der Software im klassischen Sinne, also zum Beispiel bei der Buchhaltungs- oder Warenwirtschafts- Software oder einem Betriebssystem. Auch diese Software kann nur vom Inhaber des Sourcecodes repariert oder an neue technische Entwicklungen angepasst werden.

Die Probleme des Käufers werden durch einen weiteren Umstand vertieft: In der Regel ist nicht der Verkäufer derjenige, der über die Ersatzteile und Wartungsleistungen verfügt, sondern der Hersteller. In unserem obigen Beispiel hatte der Kunde seinen Calibra nicht direkt bei Opel, sondern bei einem Händler bezogen, konnte das benötigte Ersatzteil aber nur bei Opel erhalten. Rechtlich stellt sich damit neben der Frage, ob ein Anspruch auf Lieferung von Ersatzteilen, Wartungsleistungen und ggf. Softwarewartung besteht, die weitere wesentliche Frage, wer der Anspruchsgegner ist und wie mit Störungen in einer Absatzkette umzugehen ist.

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