Doktorarbeit: Clinical Legal Education – Unentgeltliche Rechtsberatung durch Studenten in den USA und Deutschland

Clinical Legal Education –
Unentgeltliche Rechtsberatung durch Studenten in den USA und Deutschland

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Schriftenreihe zum internationalen Einheitsrecht und zur Rechtsvergleichung, Band 18

Hamburg , 342 Seiten

ISBN 978-3-8300-5253-1 (Print) |ISBN 978-3-339-05253-7 (eBook)

Rezension

Wreesmann untersucht die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten der Implementierung einer klinischen Ausbildung. Insbesondere wird die Frage behandelt, wie die Vertragsbeziehungen zum Laien aussehen. [...] Da in diesem Bereich Vieles ungeklärt ist, stellt die Arbeit einen hilfreichen Einstieg in die Diskussion dar.

Matthias Kilian in: Anwaltsblatt, AnwBl 1/2011


Zum Inhalt

Unter der ’Clinical Legal Education’ versteht man eine in den USA eingesetzte Lehrmethode im Rahmen der universitären Juristenausbildung, die auf die Vermittlung praktischer juristischer Fähigkeiten abzielt. Den Studenten wird in sog. clinics die Möglichkeit eingeräumt, unter Anleitung und Überwachung eines graduierten Juristen mit Anwaltszulassung einen realen Fall eines finanziell Bedürftigen selbst zu betreuen und den Mandanten gegebenenfalls auch vor Gericht zu vertreten. Durch die spezielle universitäre Ausbildungsmethode soll eine bedarfs- und praxisgerechte Ausbildung der Studenten im Hinblick auf den Anwaltsberuf gewährleistet werden. Da es in den USA keinen dem Referendariat vergleichbaren Vorbereitungsdienst gibt, stellt die praktische Ausbildung der Studenten in den clinics einen festen Bestandteil des Lehrplans an US-amerikanischen law schools dar.

In der Studie wird neben der Darstellung der US-amerikanischen Ausbildungsmethode auf die standes-, verfahrens-, und vertragsrechtliche Fragestellungen im US-Recht hinsichtlich der unentgeltlichen Tätigkeit des Jurastudierenden eingegangen. Da sich das deutsche universitäre Ausbildungssystem vielfach der Kritik einer mangelnden Praxisorientiertheit im Hinblick auf den Anwaltsberuf ausgesetzt sieht, geht die Verfasserin der Frage nach, ob die in Deutschland nahezu unbekannte US-amerikanische Ausbildungsmethode eine Option zu den klassischen Vorlesungsveranstaltungen und moot courts sein kann. Dabei werden die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten zur Übernahme der Ausbildungspraxis untersucht. Insbesondere wird dabei die Frage behandelt, wie dabei die Vertragsbeziehungen zum Laien aufgrund der Nähe zum Anwaltsvertrag aussehen.

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