Dissertation: Die Wassergesetzgebung im Herzogtum Braunschweig nach Bauernbefreiung und industrieller Revolution

Die Wassergesetzgebung im Herzogtum Braunschweig nach Bauernbefreiung und industrieller Revolution

Zur Genese des Wasserrechts im bürgerlichen Rechtsstaat

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Rechtsgeschichtliche Studien, Band 30

Hamburg , 532 Seiten

ISBN 978-3-8300-4336-2 (Print)

ISBN 978-3-339-04336-8 (eBook)

Rezensionen

Insgesamt liegt eine detailreiche, gut formulierte Gesetzgebungsgeschichte zum braunschweigischen Wasserrecht im 19. Jahrhundert vor […].

Thomas Henne in: Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte, 91 (2010)

[…] Insgesamt liegt mit dem Werk von Behrens ein wichtiger Baustein zur Praxis der Gesetzgebung in den deutschen Einzelstaaten und zur Herausbildung des modernen Wasserrechts als eines zentralen öffentlichrechtlichen Rechtsgebiets im 19. Jahrhundert vor.

Werner Schubert in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, ZRG 127 (2010)


Zum Inhalt

Christian Behrens untersucht die Entstehung des 1851 und 1876 im Herzogtum Braunschweig erlassenen Wasserrechts im Kontext von verfassungsrechtlicher Entwicklung, Bauernbefreiung und industrieller Revolution. Es zeigt sich, dass der Erlass des neuen Wasserrechts u. a. durch den Wandel des Staates vom absolutistischen zum liberal-rechtlichen Gemeinwesen mit neuen Aufgaben der Daseinsvorsorge bedingt war. Rechtshistorisch belegt der Verfasser u. a. die Entstehung des modernen Verwaltungsstaats auf gesetzlicher Basis.

Der erste Teil behandelt die politischen, verfassungsrechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Braunschweig sowie das dort vor Erlass der neuen Gesetze geltende Wasserrecht. Sie alle bestimmten das im zweiten Teil untersuchte Gesetzgebungsverfahren. Der dritte Teil zeigt die Ursachen, den Verlauf und die Ergebnisse des in den 1870er Jahren eingeleiteten zweiten Gesetzgebungsverfahrens auf, das im Erlass des Wassergesetzes für das Herzogtum Braunschweig gipfelte.

Der Autor ist als Rechtsanwalt in Hannover und Lüneburg tätig. Von 2003 bis 2008 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtswissenschaften der Universität Lüneburg.

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