Sandra WiontzekHandhabung und Wirkungen des Gnadenrechts
Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 123
Hamburg 2008, 508 Seiten
ISBN 978-3-8300-3501-5 (Print)
ISBN 978-3-339-03501-1 (eBook)
Zum Inhalt
Wird in den Medien über das Thema Gnade berichtet, geht es zumeist um die Begnadigung von zum Tode Verurteilten in den USA oder um Gnadengesuche von ehemaligen RAF-Häftlingen in Deutschland. Zuletzt wurde der „Fall Christian Klar“, eines zu lebenslänglicher Haft verurteilten ehemaligen RAF-Mitglieds, überaus kontrovers diskutiert. Zeitnah zum 30. Jahrestag des Deutschen Herbstes rollten die Medien die Geschehnisse der damaligen Zeit wieder auf und gaben Betroffenen die Gelegenheit, sich zu den vergangenen Ereignissen, aber auch zum Gnadengesuch von Christian Klar zu äußern.
Die letztendliche Entscheidung darüber lag beim Bundespräsidenten Horst Köhler. Dennoch maßten sich viele Politiker und auch der Sohn des RAF-Opfers Buback an, Empfehlungen für die Entscheidung zu geben. Dabei waren die eigentlichen Beweggründe Christian Klars für die Stellung eines Gnadenantrags nicht bekannt und unterlagen auch der Geheimhaltung. Horst Köhler lehnte schließlich das Gnadengesuch ab. Auch seine Entscheidungsgründe blieben im Verborgenen.
Dass es sich bei solchen medienträchtigen Fällen wie denen Christian Klars um absolute Ausnahmefälle auf dem Gebiet der Gnade handelt, wird im Rahmen dieser Studie aufgezeigt. Art. 60 Abs. 2 GG und § 452 StPO legen fest, dass der Bundespräsident das Gnadenrecht für den Bund nur ausübt in Sachen, in denen im ersten Rechtszug in Ausübung von Gerichtsbarkeit des Bundes entschieden worden ist. Ansonsten steht das Begnadigungsrecht den Ländern zu. Diese haben in ihren Verfassungen zumeist eine Kompetenznorm, in der sie das Begnadigungsrecht überwiegend dem Ministerpräsidenten übertragen. Zudem haben sie meist in sogenannten Gnadenordnungen, welche von den Justizministern erlassene Verwaltungsvorschriften darstellen, geregelt, welche Möglichkeiten an Gnadenerweisen in Betracht kommen, wer für welche Form von Gnadenentscheidung zuständig ist und wie das Verfahren ausgestaltet ist.
Nicht geklärt ist jedoch, wie aussichtsreich ein Gnadengesuch überhaupt ist und wovon die Erfolgsaussichten abhängig sind. Wie viele Gnadenverfahren werden jährlich durchgeführt, und was sind typische Fallkonstellationen? Bei welchen Tätertypen finden Gnadenverfahren statt, welche Taten haben sie begangen und zu welchen Sanktionen wurden sie verurteilt? Was wollen die Gesuchsteller mit ihren Anträgen erreichen? In welchen Fällen erlangen die Gnadengesuchsteller ihr Ziel? Schließlich interessiert die Legalbewährung der Gnadenprobanden. Werden diese wieder rückfällig? Diesen Fragen wird in der Studie anhand von Untersuchungen aus den Staatsanwaltschaften Magdeburg und Braunschweig der Jahre 1998 und 1999 nachgegangen.
Schlagworte
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