Sebastian AdlerDas Verhältnis von Richter und Parteien in der preußischen und deutschen Zivilprozeßgesetzgebung
Rechtsgeschichtliche Studien, Band 13
Hamburg 2006, 424 Seiten
ISBN 978-3-8300-2261-9 (Print)
ISBN 978-3-339-02261-5 (eBook)
Zum Inhalt
Auslegung und Anwendung der richterlichen Aufklärungspflicht, obwohl gemeinhin als ein Eckpfeiler des Zivilprozeßrechts bezeichnet, weisen in Theorie und Praxis seit jeher eine große Bandbreite auf: Sie reicht von bloßem Formalismus zur Vermeidung des Vorwurfs eines Gesetzesverstoßes bis zur damit gerechtfertigten ungefragten und weitgehenden Unterstützung der Parteien durch den Richter. Dabei ist die Begründung der jeweiligen Sicht meist dogmatischer Natur, auch wenn hier methodisch vorrangig das Gesetz heranzuziehen wäre. Doch dieses bildet häufig nicht den Ausgangspunkt der Betrachtung, sondern deren Ende; ein Ergebnis wird dem Gesetz übergestülpt.
Das gilt nicht nur für die aktuelle deutsche ZPO, sondern auch für die Allgemeine Gerichtsordnung Preußens. So entstand der häufig beschriebene Gegensatz beider Rechte in jenem Bereich. Aber auch für diese Frage ist die Antwort allein im Gesetz zu finden, ausschlaggebend dafür ist die Gestaltung des Verhältnisses von Richter und Parteien. Gerade die Reformierung beider Gesetze zeigt den Wandel des Verständnisses sowie Parallelen und Unterschiede der Gesetze deutlich auf. So muß konstatiert werden, daß jener Gegensatz in der propagierten Eindeutigkeit niemals bestand und sich die Unterschiede durch die Novellierung der ZPO noch weiter verringerten: Die ZPO ist heute sowohl ihrer Regelung wie auch ihrem Anspruch nach dem preußischen Recht deutlich näher als während ihres Erlasses. Die Betrachtung der Gesetzgebungsgeschichte zeigt dabei unmißverständlich, welche Auffassung hierzu jeweils während der letzten beiden Jahrhunderte herrschte und welche Auslegung aktuell durch das normierte Verhältnis von Richter und Parteien geboten ist.
Der erste Hauptteil der Arbeit behandelt die Umstände der Entstehung des Corpus Juris Fridericianum sowie dessen Modifizierung zur Allgemeinen Gerichtsordnung. Beide Gesetze sind detailliert beschrieben. Die Revision der AGO und ihre Abänderung durch Verordnungen von 1833 und 1846 sowie ihre wechselnde Bewertung im Laufe des 19. Jahrhunderts werden dargestellt, ebenso Versuche zur Ablösung der AGO durch jeweils neue Gesetzesentwürfe.
Der zweite Hauptteil der Arbeit umfaßt die Entstehung der deutschen CPO, ausgehend von den ihr zugrunde liegenden Entwürfen. Die Regelungen des Gesetzgebers werden ausführlich erörtert, zudem finden insbesondere die Novellen zur ZPO Berücksichtigung. Die Entwicklung des Verhältnisses von Richter und Parteien wird bis zur aktuellen Gesetzgebung zusammenhängend beschrieben.
Insgesamt zeigt sich ein mehrfacher Wandel der Lesart und der Einstellung gegenüber beiden Gesetzen, der bislang nur ungenügend berücksichtigt wurde. Die genaue Betrachtung der Maximentheorie deckt dabei den geringen Wert von Begriffen wie Untersuchungs- und Verhandlungsmaxime für das Verständnis und die Einordnung des aktuellen wie des historischen Rechts auf.
Schlagworte
Allgemeine GerichtsordnungCorpus Juris FridericianumDeutsches RechtGesetzgebungsgeschichtePreußisches RechtRechtsgeschichteRechtswissenschaftZivilprozessordnungZivilprozessrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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