Bettina KirschkeMedizinische Versorgung im Strafvollzug
Eine Untersuchung und Bewertung unter besonderer Beachtung des freien Beschäftigungsverhältnisses und versicherungsrechtlicher Probleme
Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 29
Hamburg 2003, 260 Seiten
ISBN 978-3-8300-1157-6 (Print)
Zum Inhalt
Seit der Einführung des freien Beschäftigungsverhältnisses als weiterer Form der Anstaltsarbeit im Jahre 1977 herrscht im Strafvollzug eine Zweiteilung der medizinischen Versorgung der Gefangenen.
Während die "normalen" – d.h. nicht in einem freien Beschäftigungsverhältnis stehenden – Gefangenen grundsätzlich der Gesundheitsfürsorge des Justizvollzuges unterstehen und der Standard der medizinischen Versorgung sich nach den §§ 56 ff StVollzG richtet, sind die im freien Beschäftigungsverhältnis stehenden Gefangenen unabhängig vom Justizvollzug krankenversichert, so dass ihnen zumindest der medizinische Versorgungsstandard des SGB V zukommt. Verkompliziert wird diese grobe Zweiteilung der medizinischen Versorgung noch dadurch, das sich auch innerhalb der Gruppe der nicht im freien Beschäftigungsverhältnis stehenden Gefangenen Unterscheide bei der medizinischen Absicherung ergeben können, da einige Gefangene eine Sonderstellung durch gem. § 16 Abs. 1 S. 3 SGB V ruhende Krankenversicherungsansprüche inne haben. Daneben sind unabhängig von möglichen Versicherungsansprüchen auch Ansprüche gegen den Sozialhilfeträger denkbar.
Wie Justizvollzug, Krankenversicherung und Sozialhilfe zusammenspielen, ist rechtlich nicht umfassend geregelt, was zu dem Problem führt, wann welcher Leistungsträger Leistungen an den Gefangenen erbringen muss. Möglicherweise steht die Inhaftierung einer Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegen andere Träger sogar gänzlich entgegen.
Auf dieses komplizierte Zusammenspiel der verschiedenen Leistungsträger geht die Arbeit ausführlich ein. Des weiteren geht die Arbeit der Frage nach, welche konkreten Behandlungen den „normalen“ Gefangenen und den im freien Beschäftigungsverhältnis stehenden Gefangenen im Rahmen ihrer medizinischen Absicherung jeweils zukommen. Dabei werden die Regelungen der Gesundheitsfürsorge des StVollzG mit denen des SGB V verglichen und untersucht, ob rechtliche Unterschiede bestehen und ob diese aufgrund der besonderen Situation im Vollzug bzw. Freigang gerechtfertigt sind. Problematisiert wird auch – zumindest ansatzweise –, inwieweit die Vollzugspraxis den rechtlichen Anforderungen gerecht wird.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Frage, welcher Schutz den Gefangenen im Rahmen des gesamten sozialrechtlichen Sicherungssystems – neben Krankenversicherung auch Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung – jeweils zukommt. Da die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Gefangenen häufig auch Einfluss auf die Absicherung der in Freiheit verbleibenden Familienangehörigen hat, werden dabei auch die Folgeprobleme für die Angehörigen beleuchtet.
Schlagworte
Anstaltsarztfreies BeschäftigungsverhältnisGesundheitsfürsorgemedizinische VersorgungRechtswissenschaftsozialversicherungsrechtliche AbsicherungStrafgefangeneStrafrechtStrafvollzugIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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